Berhalten der Verbündeten gegen Sachsen. 13
gemeint habe, mit Achtung zu begegnen und ihnen auch ferner-
hin, so lange sie sich nicht an der heiligen Sache der Unab-
hängigkeit vergiengen, zu gehorchen. Dennoch erregte gerade
diese Maßregel in Sachsen großen Anstoß und schwächte den
Eindruck seiner Proclamation vom 23sten, in welcher er das
sächsische Volk, da sein Landesherr in fremder Gewalt, die
Freiheit des Entschlusses ihm genommen sei, zur Theilnahme
am. Kampfe für die Freiheit, zum Aufstand gegen den Unter-
drücker aufrief und ausdrücklich erklärte, daß Preußen die
Schritte, die zu thun eine verrätherische Politik den König
nöthigte, ebensowenig ihn als das Volke entgelten lassen, viel-
mehr das Land nur für jenen in Verwahrung nehmen wolle 1).
Ähnlich lauteten noch verschiedene andere Proclamationen an
die Sachsen, in denen auch die Erinnerung an die Tapferkeit
ihrer angeblichen Vorfahren unter Wittekind nicht fehlte;
Wittgenstein redete zu ihnen aus Berlin, 23. Märg, schlicht
und eindringlich, und nochmals am 3osten, im Begriff die
sächsische Grenze zu überschreiten, von Belzig aus in einem
feurigen Appell an ihr Vaterlandsgefühl 2), Th. Körner, der
Lützower, rief seine Landsleute zum Kampfe auf ) und selbst
der Kosakenoberst Tettenborn ließ sich aus Hamburg vernehmen.
Wie gern und wie freudig hätte die große Mehrheit des
sächsischen Volkes dem Rufe Folge geleistet! In den Kreisen
der Regierenden dagegen erweckte er ganz entgegengesetzte Em-
pfindungen; die Lage des Staates war bereits so verschroben,
daß selbst der redliche, ehrliche Wille nicht mehr llar zu sehen
und den richtigen Weg zu finden wußte. Erschwerte ohnehin
sowohl die Abwesenheit des Käönigs als sein dem deutsch-patrio-
tischen Aufschwung durchaus unzugängliches Naturell jede Ent-
schliehung ungemein, so wurde diese Schwierigkeit. noch um vieles
vermehrt durch die Gewöhnung der Staatsbeamten, stets nur
als Organe ihrer Vorgesetzten und ohne eigene Verantwortlichkeit
1) Gretschel-Bülau III, 468.
2) Poppe II, 51. 56.
3) Bülan, Geschichte Deutschlands von 1816—1830, S. 198.