162 Sachsen während des Befrelungskriegs von 1813.
also französischerseits die Miene, als ob zwischen Napoleon und
Sachsen noch alles beim Alten stehe. Anders Thielmann.
Seine Antwort, er werde sich eher unter den Trümmern der
Festung begraben lassen als von dem ihm vurch seinen König
ertheilten Befehle abgehen, erreichte zwar, unterwegs von Ko-
saken aufgefangen, Napoleon nicht; als ihm aber am nämlichen
Abende Reynier von Eilenburg aus seine Ankunft für den
nächsten Tag ankündigte, ließ er ihm sofort sagen, er werde
niemanden sich der Festung nähern lassen. Hächst ungehalten
über diese Weigerung antwortete Reynier durch ÜUbersendung
von Berthiers Anordnung wegen der Bestimmung der säch-
sischen Truppen; er bemerkte dazu, daß er eine Anzeige beim
Kaiser aus Anhänglichkeit an den König und dessen Truppen
unterlassen wolle, bis er Thielmann selbst gesprochen habe,
worauf dieser ihm die angetragene Zusammenkunft sofort zu-
sagte, jedoch mit der dringenden Bitte, sich der Festung nicht
auf Kanonenschußweite zu nähern. „Eilen Sie“, antwortete
Reynier seinem Abgesandten, dem Major v. Cerrini, kurz,
„nach Torgau zurück, damit ich Ihnen nicht zuvorkomme"“,
mußte aber zu seinem Verdruß doch bei Süptitz Halt machen
und die Unterredung mit „Thielmann verlief ohne Resultat;
ebensowenig richtete eine freundliche Aufforderung Ney's aus,
der bei Schilda stand; die Franzosen aber hielten sich durch
Plünderung der umliegenden Dörfer und Mißhandlung ihrer
Einwohner für die verweigerte Offnung der Festung schadlos 7).
Durch Thielmanns Weigerung sah sich Neh genöthigt, den
Umweg über Wittenberg zu machen, wodurch der Zug gegen
Berlin eine erhebliche Verzsgerung erlitt. Unterdessen war
Napoleon von Pegau in drei Colonnen zur Verfolgung des
geschlagenen Feindes aufgebrochen; so sehr er aber auch vor-
wärts drängte, so gelang es ihm bei der festen Haltung der
Verbündeten doch nicht, ihren Rückzug wesentlich zu beunruhigen.
Die Preußen hatten am 5ten bei Colditz, Miloradowitsch am
6ten bei Etzdorf, am 7ten bei Wilsdruff, am 84en bei Kessels-
1) v. Holtzendorff, S. 120 ff.