10 König Friedrich Auguß I. 1806—1813.
gegen die Freiheit Deutschlands verspritzen zu müssen. Ihre
nächste Bestimmung führte sie vor Danzig, an dessen Belage-
rung sie unter Lefäbre's Oberbefehl bis zur Capitulation der
Festung am 26. Mai rühmlich theilnahmen 1). Allein schon
bier sollte Sachsen die Erfahrung machen, daß das Maß der
napoleonischen Zumuthungen sich nicht nach vertragsmäßigen
Bestimmungen, sondern nach dem augenblicklichen Bedürfnisse
richtete. Genöthigt, die furchtbaren Lücken, welche die Schlacht
bei Eylau in seine Reihen gerissen, auszufüllen, verlangte der
Kaiser von dem Könige von Sachsen eine Erhöhung seines
Contingents um 1200 Mann zur Bilvung einer Reserve,
welche die etwa bedrohten Theile des Rheinbunves decken solle.
Der Sieg bei Friedland am 14. Juni, wo auch die Sachsen
mitkämpften und das Regiment König-Kürassiere sich seine
Erhebung zur Kürassiergarde verdiente, stellte Napoleons
Übergewicht wieder her. Preußen bezahlte zu Tilsit mit der
Zerstückelung seines Gebiets. Im 12. Artikel des Friedens
mußte es die Abtretung des cottbuser Kreises an Sachsen an-
erkennen, von welchem dieses am 25. September Besitz ergriff;
doch behielt derselbe seine bisherige Verfassung, vorläufig auch
das preußische Recht. Der 15. Artikel schuf aus den von
Preußen abgetretenen polnischen Gebieten, mit Ausnahme des
an Rußlaud fallenden bialystoker Kreises ein Herzogthum
Warschau 7) für den König von Sachsen, welches eine die Frei-
beit und die Privilegien seiner Bewehner sichernde und mit
der Ruhe der Nachbarstaaten verträgliche Verfassung erhalten
sollte. Den König von Sachsen, dem dieses Geschenk ganz
ohne seine Zuthun zu Theil wurde, setzte der Kaiser erst zwei
Tage vorher von dieser Combination in Kenntniß 8), die, auf
die polnischen Traditionen des sächsischen Hofes berechnet, nur
den eigenen Plänen Napoleons zu dienen bestimmt war. Denn
1) Ausführlich bei Poppe, Chronologische überficht der wichtigsten
Begebenheitcn aus den Kriegsjahren 1806—1815 (1848) 1, 96 f.
2) Ursprünglich hieß es ein Herzogthum, aber sehr bald wurde dafür,
auch officiell, die Bezeichnung als Großherzogthum üÜblich.
5) Correspondance de Napoléon I, XV. 390.