Übergang der Sachsen bei Leipzig. 219
Schweden in Person begrüßt hatte, wurde es nach Freirode
zu einem schwedischen Depot geschickt.
Die Nachricht von dem ÜUbergange der Reiterei erreichte
die übrigen sächsischen Truppen gegen 1 Uhr, während sie bei
Sellerhausen im beftigen Gefecht mit den OÖsterreichern unter
Bubna begriffen waren. Sie machte den tiefsten Eindruck.
Auf die erneuten dringenden Vorftellungen seiner Offiziere ent-
schloß sich endlich Zeschau, dessen streng soldatisches Ehrgefühl
noch immer dem gleichen Schritte aufs stärkste widerstrebte,
durch den Hauptmann v. Nostitz, der sich freiwillig dazu erbot,
dem Könige das Vorgefallene zu melden und ihm die Bitte
vorzutragen, er möge zur Verhütung weiteren Abfalls gestatten,
daß sich die Division dn des Königo Person anschließe. Ihrem
Könige in unwandelbarer Treue ergeben und voll ernstlicher
Besorgniß für dessen persönliche Sicherheit, falls die Schlacht
sich bis nach Leipzig selbst wälzen sollte, wäre dieselbe am
liebsten auf der Stelle dahin marschiert um sich zu seinem
Schutze aufzustellen; da aber die Unmöglichkeit, sich durch das
Gewühl im Rücken des kämpfenden Heeres bis zur Stadt
durchzuarbeiten und die Wahrscheinlichkeit, daß die Franzosen
einen solchen Abmarsch nicht dulden würden, vor Augen lag,
so kamen die Brigadiers überein, sobald sie aus des Königs
Antwort ersehen würden, daß derselbe zu unfrei sei um selb-
ständig zu handeln und ihren Wunsch zu berücksichtigen, den
Übergang sofort auszuführen. Jedem Offizier blieb freigestellt,
ob er sich anschließen wolle oder nicht; überzeugt, daß dieser
Schritt das einzige Rettungsmittel für König und Vaterland
sei, rerweigerte keiner von Denen, vie dieser Beschluß erreichte,
den Beitritt, doch hielt man um nicht die Disciplin zu unter-
graben das Vorhaben vor den Mannschaften geheim. Um
wei Uhr kehrte v. Nostitz mit der Antwort des Königs zurück 1);
1) Sie lantete: „Herr Generallentnant v. Zeschau! Ich habe stets
Bertrauen in meine Truppen gesetzt und thue es in dem gegenwärtigen
Augenblicke mehr als jemals. Die Anhänglichleit an meine Person können
Mir solche nur durch Erfüllung ihrer Pflichten beweisen und Ich bin von