Einsetzung des russischen Gouvernements. 23
geschlossene Convention aufs neue eingesetzt. Die Schnelligkeit
jedoch, mit der die vertriebenen Fürsten zurückkehrten und die
Rheinbundfürsten der Allianz beitraten, hatte zur Folge, daß
Sachsen der wichtigste Bestandtheil der der Centralverwaltung
anheimfallenden Länder blieb 1), Stein selbst aber begab sich,
nachdem er die Verwaltung in ihren Grundzügen eingerichtet,
um dem Mittelpunkt der Verhandlungen nahe zu sein, bereits
am 9. November in das große Hauptquartier nach Frankfurt.
Den 22sten ernannten die Verbündeten den russischen General-
major Fürsten Repnin, einen klugen, wohlwollenden und durch
längeren Aufenthalt in Deutschland, früher als Gesandter in
Kassel, mit deutschen Verhältnissen vertrauten Mann, mit
einem Monatsgehalt von 1000 Thlrn. zum Generalgouverneur
im Königreich Sachsen, der, da Dresden noch in Feindes Hand
war, vorläufig seinen Sitz in Leipzig nahm. Seinem General-
gouvernement wurden, 27. October, auch das Herzogthum
Altenburg und die Reußenländer zugewiesen, für den Umfang
desselben der russische Oberst v. Rosen zum Generaldirector
der Polizei ernannt und Staatsrath v. Merian als geschäfts-
kundiger Generalsecretär dem Fürsten beigegeben. In mittelbare
Verbindung mit Sachsen setzte Stein die anhaltischen und
schwarzburgischen Länder, insofern sie ihre Beiträge, Lieferungen
und Mannschaften nach Bestimmung des Generalgouvernements
zu leisten hatten, die Ausführung aber selbst übernahmen.
Somit war die oberste Verwaltung Sachsens zunächst in
russische Hände gelegt und befand sich, Dank hauptsächlich
Steins durchgreifender Energie, bald in vollem Gange. Auch
unterließ Stein nicht mehrere angesehene und des Landes kun-
dige Sachsen, die sich als Freunde der deutschen Sache bewiesen
hatten, zu derselben herbeizuziehen; v. Miltitz, bisher vielfach
als Marschcommissar bei den verbündeten Heeren thätig, erhielt
die Leitung der allgemeinen Polizei und sollte schleunig einen
Plan wegen Errichtung beweglicher Colonnen, die auf Herstel-
1) Eichhorn, Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem
Freiherrn von Stein. Deutschland 1814.