E Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
lung der Ordnung im Lande zu sehen hatten, vorlegen, der
geheime Finanzrath v. Opell übernahm es, den kleinen Dienst
des Generalgouvernements und die Finanzverwaltung in Gang
zu bringen, wobei ihn der zwickauer Bürgermeister Ferber,
später Apellationsrath Körner unterstützten; Oberst v. Carlowitz,
der nach der Schlacht bei Lützen den sächsischen Dienst ver-
lassen und sich zu Kaiser Alexander nach Bautzen, begeben hatte,
wurde mit der Wiederherstellung des Heeres, der Errichtung
der Landwehr und des Landsturms beauftragt, wozu ihm der
preußische Assessor Eichhorn, damals Offizier in Blüchers
Stabe, beigeordnet wurde. Zu diesen trat noch der preußische
Geheimrath Krüger. Am 22 sten versammelte Stein die Mit-
glieder des neuen Gouvernements und sprach ihnen unter
scharfer Verurtheilung von Sachsens bisherigem politischen Ver-
halten sein Vertrauen aus, daß sie als tüchtige Männer die
nunmehrige bessere Gestaltung der Dinge fördern würden.
Eine Proclamation vom 27 len, welche die Einsetzung der
obersten Verwaltung verkündete, forderte zu treuer Anhänglich-
keit an den Zweck der Verbündeten, zu strengem Gehorsam
gegen die zu erlassenden Verordnungen auf und sicherte die
Verwendung der Kräfte des Landes für die Befreiung Deutsch-
lands wie für die Herstellung eines dauerhaften Friedens zu.
Sämtliche sächsische Beamte mußten sich unter Androhung
sofortiger Entlassung durch Nevers den verbündeten Mächten
verpflichten ). Um den Unordnungen und Bedricckungen abzu-
helfen, welche durch die zahllosen Anforderungen der vier ver-
bündeten Heere entstanden waren, wurde sämtlichen Militär-
behörden die Errichtung des Generalgouvernements formell
angezeigt. Letzteres erhielt die Befugniß, Staffelstraßen für die
durchziehenden Truppen, eine bewaffnete Sicherheitspolizei, ge-
heime Überwachung der Verbindung Übelgesinnter mit dem
Feinde, Geschäftsverbindung mit den Heeresintendanten, Ma-
gazine und das Lieferungswesen einzurichten; seine Ausgaben
1) Der König gestattete denselben 6. November ausdrücklich die Aus-
stellung vieses Rererses.