238 Das fremde Gonvernement und der wiener Congreß.
noch die Bemigsens mit Reguisitionen aller Art versehen
müssen 1). Auf v. Miltitz' Rath schickte Repnin den General
v. Vieth zu Kaiser Alexander nach Frankfurt, um ihm die
Noth und das Elend des Landes vorzustellen und die Mittel
zur Abhilfe vorzuschlagen, falls aber diese versagt würden, die
Entlassung von seinem Posten zu erbitten. Gerührt versprach
der Kaiser das Megliche zur Linderung der Noth zu thun
und Repnin unbeschränkte Vollmacht für die zu treffenden
Maßregeln zu ertheilen; späterhin ließ er sogar dem erschöpften
Lande ein Geschenk von 800000 Frcs. auszahlen; eine vor
Blüchers Uebergang über die Elbe in den Lausitzen ausgeschrie-
bene Kriegssteuer, welche die Kräfte des Landes überstieg, wurde,
soweit sie schon entrichtet war, dem Lande auf seine Leistungen
angerechnet, das Ubrige erlassen. Auch Stein setzte umfassende
Maßregeln in Bewegung; gerade weil es sein Hauptzweck war,
die Hilfsquellen Sachsens für den Krieg zu entwickeln, mußte
ihm daran liegen, daß die Kräfte des Landes nicht zerstört
würden. Er schlug vor die Ausfuhr von Korn aus Böhmen
und Schlesien zu gestatten, Vieh und Getreide aus Polen
oder Mecklenburg herbeizuschaffen, das dresdener Belagerungs-
heer aus den böhmischen Magazinen zu versorgen, der lber-
bürdung einzelner Ortschaften durch Errichtung einer allgemeinen
Hospitalverwaltung vorzubeugen, strengste Ordnung und Spar-
samkeit zu halten und eine allgemeine Kriegssteuer auszu-
schreiben ).
Zu den am schwersten empfundenen Nothständen gehörte,
daß die drei Festungen sich noch in Feindes Hand befanden.
1) Bericht des Grasen Reisach im Dresdn. Arch. — Vgl. Merkel-
Engelhardt IX, 23: Die Bevölkerung der Oberlausitz war Ende 1813
um mehr als 9000 Köpfe gefallen, über 20 Rittergüter, 787 Bauerglter
u. s. f., 220 städtische Gebäunde lagen in Asche. Die Brandversicherung
vermochte nur ein Sechstel der Verglitungsquanti zu zahlen. An Pserden
hatte die Provinz gegen 10900, an Rindern gegen 44000 verloren. —
Ugl. Übersicht der Verwaltung des Generalgouvernements der hohen ver-
blindeten Mächte im Ksönigreich Sachsen vom 21. October 1813 bir
8. November 1814. Dresden.
2) Per# III, 455.