242 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
durch einen Federstrich von einem Wust veralteter Einrichtungen
befreiten, mit deren Beseitigung Regierung und Stände sich
seit Jahrzehnten vergeblich geplagt hatten. Da die schon seit
Jahren in Erwägung gezogene Organisation von Mittelbehörden
noch lange nicht zur Ausführung gekommen war, so wurden,
um die nöthigen Organe zur Verständigung mit dem Volke zu
schaffen, Männer des öffentlichen Vertrauens als Commissarien
in den einzelnen Landestheilen bestellt und ihnen hauptsächlich
die Aufsicht über die Landespolizel übertragen. In Dresden
wurde die bisher unter mehrere Behörden zersplitterte Polizei
einem aus Mitgliedern des Stadtraths unter einem Polizei=
präsidenten gebildeten Collegium übertragen. Im Justizwesen
bewendete es meist bei Erörterungen, wirklich abgestellt wurden
nur die gar zu unzweckmäßigen und veralteten Einrichtungen,
z. B. daß aus den Kanzeleien der Landesregierung keine Ver-
fügung an ihre Bestimmung abgieng, ohne von den Interessenten
durch Bezahlung der Gebühr abgelöst worden zu sein, ferner
und zwar ohne Rücksicht auf die verfassungsmäßige Concurrenz
der Landstände die localen Gewohnheitsrechte, die Gerade und
das Heergeräthe und der den Verkehr hemmende Abschoß inner-
balb des Landes. Sehr zweckmäßig war die Verzffentlichung
aller Verfügungen durch das Generalgouvernementsblatt. Am
2. April 1814 erfolgte die bürgerliche Gleichstellung der grie-
chischen Kirche mit den andern Confessionen 1), der Leibzoll der
Juden wurde aufgehoben und den in Leipzig wohnenden die
Anlegung eines Friedhofs gestattet, so daß sie ihre Todten
nicht mehr nach Dessau zu führen brauchten. Die Aufhebung
des Lehenswesens wurde vorbereitet, zur Abhilfe des augen-
blicklichen Nothstands eine hinsichtlich der Verwaltung ihrer
Fonds vom Generalgouvernement ganz unabhängige Hilfs- und
Wiederherstellungscommission errichtet und mit 300000 Thlrn.
in landschaftlichen Obligationen von der Reichenbachschen Anleihe
ausgestattet, durch deren Verpfändung oder Veräußerung sie sich
1) Dieselbe wurde nachher durch das Mandat vom 30. Juli 1827
bestätigt.