Maßregeln des Generalgouvernements. 28
die nöthigen Baarmittel verschaffen sollte, ferner wurden ihr
die bis Michaelis 1814 bei den Rentämtern einkommenden
Getreidelieferungen zur Verfügung gestellt und die Vertheilung
der von der Wohlthätigkeit des In= und Auslandes zum Besten
der Nothleidenden erlangten Summen überwiesen. Am bedeu-
tendsten waren die Beiträge Englands, wo sich namentlich der
aus Stolberg im Erzgebirge gebürtige Kunsthändler R. Ackermann
um sein Geburtsland verdient machte; von den durch das Parle-
ment für die Kriegsbeschädigten in Deutschland bewilligten 100000
Pfd. St. und aus Privatsammlungen kamen 31600 Pfd. St.
noch Sachsen; die in Sachsen selbst und in Deutschland gemach-
ten Sammlungen trugen 19299 Thlr. ein. Die Commission
schaffte Vieh, Getreide und andere erste Lebensbedürfnisse herbei
und vertheilte sie theils unentgeltlich theils gegen mäßige Be-
zahlung. Den Kriegsbeschädigten mußte Nachsicht bei Abtragung
der Steuern oder gänzlicher Erlaß derselben zugesagt werden,
auch durften die Steuerreste ganz in Cassenbillets bezahlt werden;
die Eingangsabgaben von ausländischem Getreide und Schlacht-
vieh wurden suspendiert, die von Branntwein herabgesetzt, für
Anschaffung von Brennholz gesorgt, der Wiederaufbau der
zerstörten Gebäude durch Gewährung von Bauholz aus den
landesherrlichen Waldungen und von Brandentschädigung er-
leichtert.
Weiter wurden die zu Grunde gerichteten Straßen wieder-
hergestellt, das Sportelwesen eingeschränkt, vor allem aber,
um das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe zu er-
mäglichen, auf Erzielung zahlreicher Ersparnisse Bedacht ge-
nommen. Die Hofhaltung wurde auf das Allernöthigste ein-
geschränkt, die Schweizergarde aufgelsst, die Besoldungen der
Kammerherren und Kammerjunker, die Gesandtschaften, das
Oberhofjägermeisteramt samt allen überflüssigen Jagdgeldern,
Deputaten u. s. w. eingezogen, der Wildstand vermindert, die
Jagden, bei denen bis jetzt ein Jahresdeficit von 35000 Thlrn.
bestanden hatte, theils den Vasallen zurückgegeben, theils ver-
pachtet mit Ausnahme der dresdner und moritzburger Gehege, in
denen Repnin zum Argerniß aller guten Sachsen nach Herzens-
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