Maßregeln des Generalgouvernements. 26
Kaufleute mit einem Kapital von 1 Million Thlr. eine Aus-
wechselungscasse, die mit einem etwas niedrigeren als dem da-
maligen Course beginnend die Cassenbillets innerhalb achtzehn
Monaten unter monatlicher Steigerung, im Februar mit 18 Sgr.,
im Juli 1815 mit 23 Sgr. 3 Pf. einwechseln sollte. Das
Gouvernement dagegen gestattete nicht nur fortwährend die
Cassenbillets wie bisher nach dem Nennwerthe zur Hälfte bei
allen öffentlichen Abgaben anzunehmen, sondern machte sich auch
verbindlich der Anstalt die nöthigen Mittel, soweit sie nicht durch
die December 1813 eräffnete Actienanleihe zu erlangen, aus
Staatsfonds vorzuschießen; da nun der Erfolg jener Anleihe
wirklich hinter der Erwartung zurückblieb, so sah sich das
Gourernement gensthigt, der Anstalt den ganzen noch übrigen
Ertrag einer gegen Verpfündung von Juwelen von der königlich
sächsischen Regierung in Holland eröffneten Anleihe, außerdem
aber noch bedeutende Summen aus der Hauptcasse zu opfern.
Doch gelang es auf diese Weise die Entwerthung der Cassen-
billets zu verhüten. Große Anstrengungen kostete die Herbei-
schaffung der Bedürfnisse für die eigens zur Bestreitung der
außerordentlichen Staatskosten errichteten Centralsteuercreditcasse,
deren Geschäfte durch eine aus dem Geheimen Kriegsrath
Krüger, Geheimenrath v. Schönberg und Hofrath Ferber be-
stehende Commission geleitet wurden. In diese Casse sollte die
schon 12. November für den Umfang des Generalgouvernements
ausgeschriebene und nach einer Art Einkommensteuerfuß ange-
legte außerordentliche Steuer von 2 Millionen Thlr. fließen;
da diese jedoch nicht ausreichte, so mußte die Anstalt durch
Credit operieren, wobei sie vom leipziger Handelsstand mit
patriotischer Bereitwilligkeit unterstützt wurde. Als jedoch im
Juli 1814 das Gouvernement, durch die Noth gedrängt, die
Beihilfe des Handelsstandes zu einer neuen Anleihe verlangte
und diese nicht gutwillig gewährt wurde, so begieng die Central-
steuercommission die Übereilung, sie erzwingen zu wollen, indem
sie etwa zwanzig der hartnäckigsten Renitenten festnehmen ließ,
doch ordnete Ferber, der persönlich nach Leipzig eilte, schon
nach wenigen Tagen die sofortige Zurücknahme dieser das