Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Maßregeln des Generalgouvernements. 26 
Kaufleute mit einem Kapital von 1 Million Thlr. eine Aus- 
wechselungscasse, die mit einem etwas niedrigeren als dem da- 
maligen Course beginnend die Cassenbillets innerhalb achtzehn 
Monaten unter monatlicher Steigerung, im Februar mit 18 Sgr., 
im Juli 1815 mit 23 Sgr. 3 Pf. einwechseln sollte. Das 
Gouvernement dagegen gestattete nicht nur fortwährend die 
Cassenbillets wie bisher nach dem Nennwerthe zur Hälfte bei 
allen öffentlichen Abgaben anzunehmen, sondern machte sich auch 
verbindlich der Anstalt die nöthigen Mittel, soweit sie nicht durch 
die December 1813 eräffnete Actienanleihe zu erlangen, aus 
Staatsfonds vorzuschießen; da nun der Erfolg jener Anleihe 
wirklich hinter der Erwartung zurückblieb, so sah sich das 
Gourernement gensthigt, der Anstalt den ganzen noch übrigen 
Ertrag einer gegen Verpfündung von Juwelen von der königlich 
sächsischen Regierung in Holland eröffneten Anleihe, außerdem 
aber noch bedeutende Summen aus der Hauptcasse zu opfern. 
Doch gelang es auf diese Weise die Entwerthung der Cassen- 
billets zu verhüten. Große Anstrengungen kostete die Herbei- 
schaffung der Bedürfnisse für die eigens zur Bestreitung der 
außerordentlichen Staatskosten errichteten Centralsteuercreditcasse, 
deren Geschäfte durch eine aus dem Geheimen Kriegsrath 
Krüger, Geheimenrath v. Schönberg und Hofrath Ferber be- 
stehende Commission geleitet wurden. In diese Casse sollte die 
schon 12. November für den Umfang des Generalgouvernements 
ausgeschriebene und nach einer Art Einkommensteuerfuß ange- 
legte außerordentliche Steuer von 2 Millionen Thlr. fließen; 
da diese jedoch nicht ausreichte, so mußte die Anstalt durch 
Credit operieren, wobei sie vom leipziger Handelsstand mit 
patriotischer Bereitwilligkeit unterstützt wurde. Als jedoch im 
Juli 1814 das Gouvernement, durch die Noth gedrängt, die 
Beihilfe des Handelsstandes zu einer neuen Anleihe verlangte 
und diese nicht gutwillig gewährt wurde, so begieng die Central- 
steuercommission die Übereilung, sie erzwingen zu wollen, indem 
sie etwa zwanzig der hartnäckigsten Renitenten festnehmen ließ, 
doch ordnete Ferber, der persönlich nach Leipzig eilte, schon 
nach wenigen Tagen die sofortige Zurücknahme dieser das
	        
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