Errichtung des Banners. 247
digkeit des Volkes, seiner Sehnsucht die Waffen für Deutsch-
land zu tragen möglich, dieselbe in den ersten Monaten des
Jahres 1814 fast vollzählig aufzustellen. Sie sollte aus drei
Theilen bestehen, einem stehenden Heere von 20000 Mann,
einer Landwehr von gleicher Stärke und einem Banner der
freiwilligen Sachsen. Bereits 31. October erließ das General-
gouvernement eine Aufforderung zur Einzeichnung in den letzteren,
dessen Organisation Oberst v. Carlowitz leitete; dasselbe sollte
nach den Worten des Patents aus den wehrhaften Männern
der sächsischen Nation, welche sich aus eigenem freien Antrieb
zum Dienst des Vaterlandes stellten, gebildet werden und aus
1 Regiment Kavalerie, 2 Regimentern Jägern, 1 Compagnie
Sappeurs und einer Artillerieabtheilung bestehen. Seiner Er-
richtung lag die doppelte Absicht zu Grunde: einmal die Be-
mittelten, welche bisher vom Kriegsdienste befreit waren, in
einer angemessenen Form zu diesem aufzufordern; zum andern
diese aus der Blüthe der Nation gebildete Schar für die
Landwehr und die stehende Armee zu einem Muster der Tapfer-
keit und Kriegszucht, des Eifers und der tüchtigsten Gesinnung.
zu machen. Daher sollte nicht allein allen Eintretenden der
Rang eines Gefreiten, Befreiung von Körperstrafen und das
Prädicat Sie zukommen, sondern auch der Banner als die
Pflanzschule der Offiziere und Unteroffiziere für die Landwehr
betrachtet werden; jetzt bei der Stiftung wurden die Offiziere
vom Gouvernement ernannt, später sollten sie von den Frei-
willigen gewählt werden. Eintretenden Beamten blieben ihre
Besoldungen unverkürzt, zur Equipierung wurde ihnen ein
einmonatlicher Gehaltsvorschuß bewilligt und nach beendigtem
Feldzuge besondere Berücksichtigung beim Avancement im Civil--
dienste versprochen, zur Unterstützung der Hinterlassenen von
Gebliebenen ein besonderer Fond gebildet; damit sonst zum Ein-
tritt befähigte junge Männer nicht durch Mittellosigkeit daron
zurückgehalten würden, sollten die Kreise und Gemeinden für
deren Ausrüstung Sorge tragen 1). Am 30. Januar geschah
1) Generalgouvernementsblatt 1813, Nr. 5, S. 34.