250 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
Range des Obersten unbedingte Abschiede zu ertheilen, zur
Säuberung des Offiziercorps von wirklichen oder angeblichen
Anhängern Frankreichs bediente, machten viel böses Blut und
befestigten zwischen ihm und seinen alten Waffengefährten eine
Kluft, aus der sich späterhin schweres Unheil über die sächsischen
Truppen ergoß 1). Mit vollem Rechte widersetzte er sich einer
Verwendung des sächsischen Corps vor vollendeter Formation
oder einer Trennung des Ganzen durch Absonderung der ver-
fügbaren Theile, er lehnte daher die Zumuthung Chastelers,
Klenau's Nachfolgers, ihm, da die Capitulation von Dresden
verworfen worden sei, die sächsischen Truppen zur Verstärkung
zu senden ab in der richtigen Überzeugung, daß St. Cyr an
keinen Widerstand mehr denken könne, ebenso widersprach er
energisch Blücher, der ein in der Oberlausitz errichtetes Jäger-
bataillon irrthümlich als ein preußisches reclamierte, und dem
Freiherrn v. Stein, als er den St. Heinrichsorden, weil er
als Belohnung für die der französischen Sache geleisteten
Dienste verliehen worden sei, aufheben wollte. Am meisten
aber machte ihm der Kronprinz von Schweden zu schaffen mit
seinem wiederholten Verlangen, daß die Sachsen, ihrer ur-
sprünglichen Bestimmung gemäß, zur Nordarmee stoßen sollten.
Schon stand Thielmann in Begriff, seinem Drängen nachzu-
geben und sich im Verein mit ihm gegen das von Davout be-
hauptete Hamburg in Marsch zu setzen, da er selbst fühlte, wie
wünschenswerth es sei, daß der marschfertige Theil der Truppen
mäglichst bald Verwendung finde, „um der so wohldenkenden
und so unglücklichen Nation das Recht zu erwerben, sich wieder
zu den Deutschen zu zählen“, als aus dem Hauptquartier
für die Sachsen eine veränderte, von ihnen mit ungetheiltem
Jubel begrüßte Bestimmung eintraf, nach welcher sie dem zur
Unterstützung Bülows nach Holland gehenden 3. deutschen
Armeecorps unter dem Befehl des Herzogs von Weimar zu-
getheilt wurden und vorläufig Cantonnierungsquartiere in der
Goldenen Aue beziehen sollten. Mit Einschluß der thüringisch-
1) v. Holtendorff, S. 139 f.