256 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
außerordentlichen Nachtheil gebracht und die gemeinsame Sache
einer großen Gefahr ausgesetzt; ein Abweichen von Verpflich-
tungen, das man sich einmal erlaubt habe, könne leicht ein
zweitesmal vorkommen; dies und die Beharrlichkeit, welche der
König noch jüngst in seinen Absichten auf Polen gezeigt habe,
mache Vorsichtsmaßregeln für die Zukunft nöthig; die Regie-
rung des wiederhergestellten Königs gewissermaßen durch eine
Commission der Mächte überwachen zu lassen, wäre für die
Würde eines Souvrerains verletzend. Er werde nie aufhören
sich für Sachsen zu interessieren; Sachsen, verspreche er, — und
diese Zusicherung wiederholte er mehrmals — werde stets
Sachsen bleiben, für den Augenblick aber sei es ihm nicht
möglich von den einmal angenommenen Grundsätzen abzugehen
und dem König bleibe vorläufig nichts übrig als sich zu resig-
nieren.“ 1) Auch dem General v. Vieth gab Alexander unauf-
gefordert auf sein Ehrenwort die Verheißung und ermächtigte
ihn dieselbe seinen Landsleuten mitzutheilen, Sachsens Integrität
werde unangetastet bleiben, vorausgesetzt, daß die Sachsen fort-
führen ihre guten Gesinnungen durch die That zu beweisen.
Indes die geflissentliche Art, wie Alexander die Frage wegen
des Landes von der über die Person des Königs trennte, war
offenbar für die Intentionen Rußlands in Bezug auf die
Wiedereinsetzung des letzteren keine günstige Vorbedeutung, jene
Zusicherungen schienen nur darauf berechnet die öffentliche Mei-
nung in Sachsen zu gewinnen, die Betheuerungen seines Wohl-
wollens für den König als leere Phrasen. Aber man suchte
sächsischerseits die Gefahr auf einer andern Seite als von der
sie in Wirklichkeit drohte, indem man bei dem Kaiser Absichten
zu Gunsten des ihm nahe verwandten weimarischen Hauses
vermuthete; in der Übertragung des Oberbefehls über das
sächsische Corps an den Herzog von Weimar, ja selbst in der
Zurückhaltung, die dieser sonst so lebhafte und mittheilsame
Fürst in Frankfurt beobachtete, sah man eine Bestätigung dieses
Verdachtes; in Weimar galt die Erhebung der ernestinischen
1) Depesche Wattorfs vom 5. Deoember. Dresdn. Arch.