264 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
Leipzig und der Universität dem Kaiser zu überreichenden Adressen
strich das Generalgouvernement die auf die Stimmung des
sächsischen Volks gegen den König bezüglichen Stellen 1). Trotz-
dem fand es das sächsische Cabinet an der Zeit dem Kaiser
Alexander ein Memoire vorzulegen, worin es auseinandersetzte,
daß Sachsen um den gegen die Alliierten übernommenen Ver-
pflichtungen nachkommen zu können für die ungeheuren Verluste,
die es im gegenwärtigen Kriege erlitten, eine gerechte Entschä-
digung beanspruchen müsse und demgemäß als beim Frieden
mit Preußen in Betracht zu ziehende Punkte die folgenden be-
zeichnete: Annahme liberalerer Handelsgrundsätze zwischen beiden
Staaten, genaue Ausführung der Convention von Elbing von
1807 und freie Elbschiffahrt, Rückgabe der Kreise Beeskow
und Storkow, auf die Sachsen nie ausdrücklich verzichtet habe,
Berichtigung der 11 Millionen Verpflegungskosten preußischer
Truppen und Gefangener aus den Jahren 1805 und 1807,
Wiedererstattung der von preußischen Commandanten nach dem
Waffenstillstand vom 4. Juni gemachten Requisitionen und
Beschlagnahmen, welche Forderungen theilweise durch Abtretung
der preußischen Enclaven in Sachsen ausgeglichen werden könnten,
endlich Schlichtung der zwischen Preußen und dem Herzogthum
1) So aus dem von G. Hermann verfaßten Glückwunsche der Stu-
dicrenden die Strophe:
„Unnm precamar, restituns Patrem,
Reddasque nobis heu nimium diu
Desideratum, quem flideli
Corde memor populos requirit",
Pölis U. 166. — Am 25. Februar 1815 richtete Repnin, im Begriffe
nach Rußland zurülckzukehren, einen ostensiblen Brief an den Staatsrath
v. Merian, um sich von dem Vorwurfe zu reinigen, als ob er die Sachsen
über ihr künftiges Schicksal hintergangen habe. Die Entthronung des
Königs sei von Alexanders Seite keineswegs ein Act der Feindschaft und
des Hasses sondern der politischen Nothwendigleit; er selbst habe stets
das sächsische Volk unterschieden von dem Könige, welchen letzteren er nie
genannt habe; gerade dieses sein Stillschweigen hätte beweisen mücssen,
daß die Interessen des Königs und vdie des Volkes elnander entgegen-
gesetzt seien.