22 Deooe fremde Gourernement und der wiener Cougreß.
größtentheils noch nicht zurückerstatteten Vorschüsse entschädigt
werden. Noch immer verschloß also das sächsische Cabinet wie
absichtlich die Augen gegen die Einsicht, daß es sich nicht um
ein größeres oder geringeres Opfer, das Sachsen zu bringen
haben könne, sondern um die Existenz des Staates handle.
Denn über diese schien bereits das Urtheil gesprochen, als
die Souveraine sich in Begleitung ihrer vertrautesten Rathgeber
in Wien versammelten. In eigenthümlicher Weise hatte sich
schon bei den Vorbesprechungen zu Paris herausgestellt, daß die
Frage über Sachsens Schicksal auf das engste mit der, was
aus Polen werden solle, verflochten war, daß die Entscheidung
über dieses zugleich die über jenes bedingte. Das Herzogthum
Warschau, das war der Plan des Kaisers Alexander, sollte
mit Rußland vereinigt werden; mit Begeisterung gieng er auf
den ihm von den polnischen Patrioten unterbreiteten Gedanken
einer Wiederherstellung des polnischen Reichs unter russischem
Scepter ein. Allerdings konnten weder Osterreich noch Preußen
einen Plan begünstigen, der Rußland eine solche weit in das
Herz des Erdtheils vorspringende und beide Nachbarn auf das
höchste bedrohende Stellung gab; doch legte Preußen anderseits
auf die Wiedererwerbung seiner ehemaligen polnischen Besitzungen
zu wenig Werth, um sie nicht bereitwillig an Rußland zu über-
lassen, wenn es dafür innerhalb Deutschlands die ihm im
kalischer Vertrage verheißene Wiederherstellung seines früheren
Umfanges erlangen konnte. Fiel aber wirklich ganz Warschau
an Rußland, so gab es, seitdem Osterreich den Rheinbundfürsten
ihren Länderbesitz garantiert und Preußen selbst vorschnell auf
die Wiedererlangung von Ostfriesland, Ansbach und Baireuth
verzichtet hatte, dazu überhaupt kein anderes Mittel mehr als
die Vereinigung Sachsens mit Preußen. Um also Polen zu
erlangen betrieb Alexander ohne Rücksicht auf die mehr oder
minder zweideutigen Vertrösungen, die er dem Könige von
Sachsen gegeben, die Einverleibung Sachsens in Preußen und
diesmal nahm letzteres diese die Abrundung seines Staatskörpers
auf das vortheilhafteste vervollständigende Entschädigung bereit-
willig an. Als Kaiser Alexander am 25. September seinen