Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

22 Deooe fremde Gourernement und der wiener Cougreß. 
größtentheils noch nicht zurückerstatteten Vorschüsse entschädigt 
werden. Noch immer verschloß also das sächsische Cabinet wie 
absichtlich die Augen gegen die Einsicht, daß es sich nicht um 
ein größeres oder geringeres Opfer, das Sachsen zu bringen 
haben könne, sondern um die Existenz des Staates handle. 
Denn über diese schien bereits das Urtheil gesprochen, als 
die Souveraine sich in Begleitung ihrer vertrautesten Rathgeber 
in Wien versammelten. In eigenthümlicher Weise hatte sich 
schon bei den Vorbesprechungen zu Paris herausgestellt, daß die 
Frage über Sachsens Schicksal auf das engste mit der, was 
aus Polen werden solle, verflochten war, daß die Entscheidung 
über dieses zugleich die über jenes bedingte. Das Herzogthum 
Warschau, das war der Plan des Kaisers Alexander, sollte 
mit Rußland vereinigt werden; mit Begeisterung gieng er auf 
den ihm von den polnischen Patrioten unterbreiteten Gedanken 
einer Wiederherstellung des polnischen Reichs unter russischem 
Scepter ein. Allerdings konnten weder Osterreich noch Preußen 
einen Plan begünstigen, der Rußland eine solche weit in das 
Herz des Erdtheils vorspringende und beide Nachbarn auf das 
höchste bedrohende Stellung gab; doch legte Preußen anderseits 
auf die Wiedererwerbung seiner ehemaligen polnischen Besitzungen 
zu wenig Werth, um sie nicht bereitwillig an Rußland zu über- 
lassen, wenn es dafür innerhalb Deutschlands die ihm im 
kalischer Vertrage verheißene Wiederherstellung seines früheren 
Umfanges erlangen konnte. Fiel aber wirklich ganz Warschau 
an Rußland, so gab es, seitdem Osterreich den Rheinbundfürsten 
ihren Länderbesitz garantiert und Preußen selbst vorschnell auf 
die Wiedererlangung von Ostfriesland, Ansbach und Baireuth 
verzichtet hatte, dazu überhaupt kein anderes Mittel mehr als 
die Vereinigung Sachsens mit Preußen. Um also Polen zu 
erlangen betrieb Alexander ohne Rücksicht auf die mehr oder 
minder zweideutigen Vertrösungen, die er dem Könige von 
Sachsen gegeben, die Einverleibung Sachsens in Preußen und 
diesmal nahm letzteres diese die Abrundung seines Staatskörpers 
auf das vortheilhafteste vervollständigende Entschädigung bereit- 
willig an. Als Kaiser Alexander am 25. September seinen
	        
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