1810
24 König Fricbrich August I. 1806—1813.
die bayonner Forderungen zu gelangen. Auch führten die
zwischen dem Geheimenrath Zerboni di Sposetti und dem
sächsischen Archivrath Günther gepflogenen Unterhandlungen am
10. September 1810 zu einer Übereinkunft wegen gegenseitiger
Aufhebung der Beschlagnahme; um aber womöglich die ganze
aus der bayonner Convention entstandene Differenz mit einem
Male zu beseitigen, verständigte man sich gleichzeitig, daß
Preußen, dem es hauptsächlich um den Credit der berliner
Bank zu thun war, von seinen Forderungen im Herzogthum
für 6 Millionen Thaler aufgeben und die Schulddocumente über
dieselben aushändigen, das warschauer Gouvernement dagegen
alle übrigen Forderungen freigeben solle. So vortheilhaft aber
auch dieses Abkommen sowohl für den Schatz als für die
Grundbesitzer war, so verwarf es doch Napoleon, ohne dessen
Genehmigung natürlich der König nicht abzuschließen wagte,
auf das bestimmteste. Wozu das gehaßte und beargwöhnte
Preußen erleichtern? „Ich begreife nicht“, schrieb er dem
König am 7. October, „wozu Sie Preußen brauchen, um
Schuldner zur Bezahlung zu nöthigen, welche Ihre Unterthanen
sind, zumal da diese Forderungen in Hypotheken bestehen.
Nach meiner Meinung bedürfen Sie der Documente, die der
König von Preußen hat, durchaus nicht, da sie durch die Ver-
träge annulliert sind. Sie brauchen dieselben nur durch ein
Decret für null und nichtig zu erklären und den Schuldnern
bei Strafe der Execution zu befehlen, daß sie an den Schatz
des Herzogthums zahlen. Ich sehe keine Nothwendigkeit, den
König von Preußen etwas gewinnen zu lassen und ihm eine
Jurisdiction in Warschau zu geben, wenn dies den Credit
Preußens hebt. Was Sie für Preußen thun, das thun Sie
gegen sich. Als ich Hessen-Kassel erwarb, bemächtigte ich mich
auch der Forderungen des Kurfürsten, und die Schuldner haben
bezahlt und bezahlen, ohne daß ich die Verschreibungen habe.
Wäre es aber wahr, daß die, welche bezahlt hätten, sich in
dem Falle, daß Preußen das Land wiederlangt, in Gefahr
geriethen, nochmals in Anspruch genommen zu werden, so wäre
das ein günstiger Umstand, denn das würde für die Betroffenen