Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Friede zu Wien vom 18. Mai 1815. 825 
In diesem Frieden zu Wien entsagte der König für sich 
und seine Nachkommen auf ewige Zeiten allen sächsischen Ge- 
bieten außerhalb einer Linie, wie sie von Wiese in der Gegend 
von Seidenberg an der bäöhmischen Grenze bis zur altenbur- 
gischen Grenze bei Lucka noch gegenwärtig die preußisch-sächsische 
Grenze bildet; außerdem fielen noch der neustädter Kreis und 
die vogtländischen Enclaven im Reußischen an Preußen (Art. 2). 
Sachsen verlor dadurch die Niederlausitz, den Kurkreis mit 
Barby und Gommern, das sächsische Mansfeld, den thürin- 
gischen und den neustädter Kreis ) sowie das Fürstenthum 
Querfurt ganz, Theile der Oberlausitz, des meißner und des 
leipziger Kreises, den größten Theil der Stifter Merseburg und 
Naumburg-Zeiz, zusammen 367,5 □ M. mit 864404 Ein- 
wohnern und behielt nur 271,676 □ M. mit 1,182744 Ein- 
wohnern. — Um alle Verletzungen des Privateigenthums zu 
vermeiden und die Besitzungen der Grenzbewohner nach den 
liberalsten Grundsätzen sicher zu stellen sollen zur Vornahme 
der Abgrenzung beiderseits Commissarien ernannt werden 
(Art. 3). Die an Preußen übergehenden Theile erhalten den 
Namen Herzogthum Sachsen, der König von Sachsen behält 
den Titel eines Markgrafen der Oberlausitz und in Kraft seiner 
Eoventualerbrechte eines Landgrafen von Thüringen und Grafen 
von Henneberg (Art. 4). Die Räumung des säechsisch ver- 
bleibenden Theils und dessen Übergabe an die sächsischen Behörden 
erfolgt binnen 15 Tagen nach Auswechselung der Ratificationen 
(Art. 5). Besondere Commissarien werden unverzüglich die 
Auseinandersetzung wegen der Archive, Schulden, Cassen, Rück- 
stände, Cassenbillets, des Eigenthums öffentlicher Anstalten und 
frommer Stiftungen, der Armee, Artillerie und Kriegsvorräthe, 
der Lehensverhältnisse 2c. beginnen (Art. 6. 7). Bei der Armee 
haben alle Gemeinen und Unteroffiziere derjenigen Regierung 
zu folgen, der sie nach ihrem Geburtsorte angehören, den 
Offizieren, Wundärzten und Feldpredigern bleibt die Wahl des 
1) Diesen trat Preußen am 22. September zum größten Thell an 
Sachsen-Weimar ab.
	        
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