1815
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3860 Sachsen von 1815—1833.
stümmelte Sachsen überhaupt nicht mehr für lebensfähig hielten,
so waren jetzt mit dem Könige auch Muth und Selbstvertrauen
zurückgekehrt.
Das Nächste und Dringendste war die Auseinandersetzung
mit Preußen; für diese wurde eine Commission gebildet, an
welcher sächsischerseits Geheimer Rath v. Globig, Geheimer
Finanzrath v. Bünau und Geheimer Archivar Günther, preu-
Kischerseits General v. Gaudi und Staatsrath Friese Theil
nahmen. Ihre Arbeiten führten, abgesehen von der genaueren
Bestimmung der Grenze und der privatrechtlichen Verhältnisse
der Grenzbewohner, zu mehreren Conventionen, deren erste,
vom 25. November 1815, die Theilung der Cassenbillets be-
traf, von denen 31 Millionen (alsbald um ½ Million vermin-
dert) Sachsen blieben; durch eine zweite, vom 23. Juli 1817,
übernahm Preußen, da man gern vorbehaltlich anderweiter
Ausgleichung ganze Classen von Schulden beisammen behielt,
sämtliche Centralsteuerobligationen (3,285000), Sachsen sämt-
liche Landescommissions-(700000 Thaler) und Compensations-
scheine (786000 Thaler); eine dritte Convention, vom 27. Juli
1817, erklärte alle landesherrlichen Administrations- und
Collaturrechte im jenseitigen Theile für erloschen und verpflich-
tete Preußen zu einer Abfindungssumme von 160000 Thalern
für die 1811 den beiden Universitäten und den Fürstenschulen
geschenkten Einkünfte der Deutschordensgüter. Doch zogen sich
die verwickelten Unterhandlungen noch lange hin und erst unter
persönlicher Theilnahme des Cabinetsministers v. Einsiedel und
unter österreichischer Vermittlung kam endlich mit dem preußi-
schen Geheimen Legationsrath v. Jordan die Hauptconvention
vom 28. August 1819 zu Stande. Man gieng dabei von
dem Grundsatz aus, daß Sachsen von den im Steuer-Credit-
system von 1763 begriffenen Schulden zwei Drittheile, von
den 1807 und 1811 entstandenen #43/1000 übernehmen solle,
wonach auf Sachsen eine Schuldenlast von 16,660771 Thalern
entfiel; von der Kammer-Creditcassenschuld, die sich bis 1815
auf 3,102374 Thaler vermindert hatte, verblieben dem König-
reiche 1,622109 Thaler. In Vetreff der preußischen Verwaltung