Militärwesen. Wohlfahrtspolizei. 371
Dienstzeit auf acht Jahre und die Ergänzung des Heeres durch
Aushebung aus der zwanzigjährigen Mannschaft fest; dasselbe
gieng zwar von dem Grundsatze der allgemeinen Wehrpflicht
aus; da aber die Mannschaften nach Maßgabe ihrer Entbehr-
lichkeit in vier Classen getheilt wurden und in der Regel die
Aushebung auf die vierte Classe beschränkt bleiben sollte, so
wurde es dadurch jedem einigermaßen Wohlhabenden möglich
sich dem Militärdienste zu entziehen, zugleich aber auch zu
vielen Klagen über Härte Anlaß gegeben. Das letztere wider-
fuhr auch dem Militär-Strafgesetzbuche von 1822, das von
den körperlichen Strafen nur diejenigen Soldaten befreite, die
sich durch musterhafte Aufführung in die erste Classe hinauf-
gedient hatten. Die Ingenieur= und die Artillerieschule wurden
1826 zu einer Militärakademie vereinigt, deren Zöglingen im
Verhältniß zu denen des adeligen Cadettencorps je die dritte
erledigte Stelle zufallen sollte; als Volontairs wurden auch
Bürgerliche im Cadettenhause aufgenommen. Statt des an
Preußen übergegangenen Soldaten-Knabeninstituts zu Annaburg
wurde 1822 ein ähnliches zu Klein -Struppen bei Pirna er-
öffnet theilweise aus Geldern, welche an der von der franzö-
sischen Regierung für das sächsische Occupationscorps zu zahlenden
Summe erspart worden waren.
Manche zweckmäßige Einrichtungen wurden auf dem Gebiete
der Wohlfahrtspolizei, insbesondere des Medicinalwesens vor-
genommen. Das Mandat von 1819 u. a. löste die Chirurgie
allmählich vom Badergewerbe ab, indem es die Erlernung der-
selben auf einer wissenschaftlichen Anstalt statt auf dem bis-
herigen handwerksmäßigen und zünftigen Wege vorschrieb. Im
Jahre 1824 wurde das Sanitätscollegium aufgehoben und statt
dessen der Landesregierung eine Anzahl Hof= und Medicinalräthe
beigegeben; die schon unter dem Generalgouvernement an Stelle
des 1813 eingegangenen Collegium medico-chirurgicum pro-
visorisch eingerichtete chirurgisch-medicinische Afkademie zu Dresden
wurde 1815 dotiert, neu organisiert und mit der Prüfung der
Wundärzte, Apotheker, Geburtshelfer und Hebammen betraut,
auch 1817 eine Thierarzneischule damit verbunden, das Flem-
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