971 Sachsen von 1815-——1833.
damalige Zeit immerhin viel, daß von 16815—1827 über 62
Meilen Chausseen gebaut wurden, von deren Kosten die Stände
¼), der König ¾ übernahmen, bis 1821 der jährliche Beitrag
der ersteren auf 15000 Thaler bestimmt wurde. Schließlich,
im Jahre 1830, kam selbst das für unmöglich Gehaltene, der
Bau einer Muldenbrücke bei Wurzen, dem bis dahin die Ge-
rechtsame der dortigen Fähren entgegengestanden hatten, zur
Ausführung. Nicht bloß das Fuhrwesen entwickelte sich rasch
sondern auch das Postwesen erfuhr ungeahnte Verbesserungen
und im Jahre 1823 legte zum erstenmale der Eilwagen die
Entfernung zwischen Dresden und Leipzig, zu welcher die ver-
rufene gelbe Kutsche mindestens zwei Tage gebraucht hatte,
mit gefährlich dünkender Geschwindigkeit in zwölf Stunden
zurück 2½.
Eins nur blieb so gut wie ganz unangetastet, die alte Ver-
fassung, jene krause und wunderliche Mischung abgestorbener
Formen und neuer Ideen, mittelalterlicher Feudalität und
moderner Bureaukratie, die sich doch unmöglich auf die Dauer
vertragen konnten. Hatte Sachsen bis zu Anfang des Jahr-
hunderts vielen deutschen Staaten in mehr als einer Beziehung
vorangeleuchtet, so stand es jetzt, seitdem diese, von der großen
europäischen Erschütterung fortgerissen und zu rascher, mitunter
gewaltsamer Umbildung des Veralteten gedrängt, die Grundzüge
des Repräsentativsystems, Offentlichkeit und kräftigere Wirksam-
keit der Ständeversammlungen sowie gute Gemeindeordnungen
aufgenommen hatten, weit hinter ihnen zurück, im Kleinen ein
Abbild dessen, was vor 1806 das deutsche Reich im Großen
gewesen war. Das Beispiel dieser zeitgemäß verjüngten Staaten,
3. B. des benachbarten Sachsen-Weimar, mußte daher auch in
Sachsen den Wunsch wecken, den Staub der Jahrhunderte ab-
1) Zu Gunsten der Post bestand noch 1834 die Vorschrift, daß ein
mit Extrapost auf einer Station ankommender Reisender von einem
Miethkutscher erst nach 48 Stunden weiter befördert werden durfte; auch
war letzteren verboten, ihre Fahrten an feststehenden Tagen einzurichten
und dieselben öffentlich bekannt zu machen.