Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Verfassung. 375 
zuschütteln und das Staatsleben in die Formen der Gegenwart 
zu kleiden 1). Den Grundpfeiler der Verfassung bildeten die 
alten Feudalstände, die Vertreter einzelner bevorrechtigter Classen, 
deren Sonderinteresse mit dem Wohle der Gesamtheit nur zu 
oft in Widerspruch stand, von denen die entscheidenden Factoren 
der Neuzeit, Intelligenz, Handel und Industrie, so gut wie 
ausgeschlossen waren und die trotz ihrer Bevorrechtung doch 
keine unbedingte Controle über den Staatshaushalt besaßen, 
die an der Gesetzgebung nur durch Gutachten Theil nahmen 
und endlich selbst durch die unförmliche Schwerfilligkeit ihres 
Geschäftsganges sowie durch das tiefe Geheimniß, in welches 
sich ihre ganze Thätigkeit vergrub, unfähig wurden die bewegenden 
Jeen der Zeit in sich aufzunehmen. 
Schon die letzten Kriegsjahre hatten gezeigt, daß mit der 
alten peinlichen formalen Verfassungsmäßigkeit nicht mehr durch- 
zukommen sei. Thnlich wie 1813 sah sich die Regierung im 
Spätjahr 1815 abermals gensthigt behufs Beschaffung der 
erforrerlichen Geldmittel einen Deputationstag zu berufen, den 
sie nach eigenem Ermessen aus den vorsitzenden Ständen der 
vier alterbländischen Kreise, dem Landesältesten der Lausitz, 
den Städten Leipzig, Dresden, Freiberg, Plauen und Bautzen, 
endlich aus den von der vormaligen Landescommission an- 
wesenden ritterschaftlichen Deputierten und einem Geheimen 
Kriegs= Kammerrathe zusammensetzte. Die 1811 unerledigt 
gebliebene Frage der Union schien eigentlich durch die Landes- 
theilung von selbst gelöst; bei den preßburger Berathungen 
vereinigte man sich daher zu dem Antrage, „daß bei der nächsten 
Landesversammlung auf die Abänderung der bisherigen, ohne- 
hin veralteten und auf die nunmehrige Lage des Königreichs 
nicht mehr passende Landtagsordnung Bedacht genommen und 
dabei auf die Aufhebung der besonderen Collegien der Prälaten, 
Grafen und Herren, auf die Vereinigung der beiden ritter- 
schaftlichen Ausschüsse, auch wohl auf den Wegfall der Ahnen- 
1) Im Jahre 1816 schrieb Krug üÜber das Repräsentativsystem mit 
besonderer Hinsicht auf Deutschland und Sachsen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.