Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Die Stände. 881 
Als aber derselbe auf dem Deputationstage des folgenden Jahres 
in bestimmterer Gestalt wiederlehrte, so befürwortete ihn das 
Geheime Consilium, ohne jedoch die davon zu besorgenden 
Nachtheile, nämlich eine unzeitige Einmischung der Stände in 
die Verwaltung der Kammerrevenuen und eine nicht wünschens- 
werthe Publicität über die Verwaltung und die Kräfte des 
Landes, zu verschweigen; allein die Regierung blieb bei ihrer 
Taktik dieses Verlangen todtzuschweigen sogar dann, als die 
Stände in ihrer Bewilligungsschrift vom 6. Juni 1818 noch- 
mals darauf zurückkamen 1). Das einzige unmittelbare Resultat 
des Landtags von 1817 bildete das königliche Decret vom 
20. October 1820 ½); durch dieses wurde die den neuschrift- 
sässigen Rittergütern, welche bis mit 1804 diese Eigenschaft 
erlangt Fatten, 1805 beigelegte Landtagsfähigkeit auf alle neu- 
schriftsässigen Rittergüter ohne Unterschied ausgedehnt, auch die 
Fundierung einer Anzahl ritterschaftlicher Stellen in jedem 
Kreise zugesagt, welche aus dem Mittel der zeither persönlich 
nicht landtagsfähigen Besitzer von schriftsässigen Gütern durch 
Wahl besetzt werden sollten; die Unirersität wurde in das 
Collegium der Prälaten, Grafen und Herren aufgenommen, 
der Decan des Domstifts St. Petri zu Bautzen, die Kloster- 
vägte zu Marienthal und Mariastern wurden dem engeren 
Ausschusse der Nitterschaft zugetheilt. Die Hoffnung, daß aus 
den Verhandlungen des Landtags ein fterjüngung der sächsischen 
Verfassungszustände hervorgehen witere, hatte sich nicht erfüllt 
und so blieben denn auf den fol en Landtagen die Formen 
aber auch die Forderungen die akren. 
Kaum hatten sich die Stände Ende 1820 aufs neue ver- 
sammelt, als sie in ihrer Präliminarschrift vom 2. December, 
jedoch auch diesmal mit Ausnahme des engen Ausschusses der 
Ritterschaft, die Bitte sowohl um größere Publicität ihrer 
Verhandlungen als auch um eine allgemeine übersicht des 
Staatshaushaltes erneuerten, da ihrer Ansicht nach jetzt, nach- 
1) v. Weber, Acchiv für sächs. Gesch. I, 136 fl. 
2) Weiße, Lehrbuch des sächsischen Staatsrechts (1827) I, 193. 
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