Deutscher Bund. Karlsbader Conferenzen. 395
bleibe, nach Maßgabe der Umstände entweder neue landständische
Verfassungen einzuführen oder die schon bestehenden beizubehalten
oder zu modificieren, eine Ansicht, die ganz der der übrigen
Bundesglieder entsprach, daher denn auch von der Aufstellung
gewisser allen Bundesstaaten gemeinsamer Grundsätze für die
Rechte der Unterthanen und Landstände abgesehen wurde ½).
Bei der Stellung, welche die sächsische Regierung den Re-
formbestrebungen im eigenen Lande gegenüber einnahm, konnte
Metternich wohl auf ihren Beistand in dem Feldzuge, den er
gegen das Eindringen des Constitutionalismus in Deutschland
zu eröffnen gedachte, hoffen. Als er, August 1818, mit dem
Geheimenrath v. Just in Karlsbad zusammentraf, ergriff er
die Gelegenheit um Sachsen zu einer minder passiven und
apathischen Rolle zu ermuthigen als es bisher gespielt habe.
Frankfurt, sagte er, sei der Ort, wo der König sein mo-
ralisches Gewicht zur Geltung bringen könne; es liege ihm am
Herzen, daß der sächsische Gesandte in Frankfurt seinen richtigen
Platz einnehme, Graf Görtz aber scheine nicht der Mann um
die Intriguen eines Wollzogen zu vereiteln 1). Eingeleitet
wurde die Action auf den karlsbader Conferenzen, Angust 1819,
an welchen Sachsen durch seinen Gesandten in Wien, den Grafen
Schulenburg, Theil nahm, und am 20. September setzte Oster-
reich am Bundestage die Annahme der karlsbader Beschlüsse
über Einführung der Censur, Beaufsichtigung der Universitäten
und Niedersetzung der mainzer Central-Untersuchungscommission
durch. Sachsen fügte seiner Zustimmung zu der Präsidial-
Froposition noch den Ausdruck vollkommensten Dankes für die
ausgezeichnete Sorgfalt der Vormächte, von denen diese Anträge
neue Beweise darbrächten, hinzu, hielt es aber in Betreff
der Censur für zweckmäßiger, wenn dieselbe nicht bloß für ge-
wisse Schriften sondern, wie sie im Königreich bestehe, unbedingt
für alle Schriften ohne Unterschied eingeführt würde. Der
Hauptschlag gegen die süddeutschen Constitutionen sollte auf den.
1) Ilse, Gesch. der deutschen Bundesversammlung (1861) II, 165.
2) Brief v. Justs im Dresdn. Archiv.