Wiener Conferenzen. Bundeskriegsverfassung. 397
zogene Verfahren der Central-Untersuchungscommission hervor-
gieng 1). Unstreitig aber mußten Metternichs Angriffe gegen
die Offentlichkeit der constitutionellen Versammlungen viel dazu
beitragen, Einsiedel in seinem zähen Widerstande gegen die von
den sächsischen Ständen verlangte Publicität zu bestärken.
Nicht minder erweckte bei den Berathungen über die Bundes-
kriegsverfassung der von Prhn ausgehende Vorschlag, daß
die Contingente, die nicht stark genug seien um ein eigenes
Corps zu bilden, sich dem österreichischen oder preußischen Ober-
befehle unterordnen sollten, bei den meisten der davon Betroffenen
die lauteste Abneigung gegen eine solche militärische Mediatisie-
rung. Die sächsische Regierung suchte dieser Gefahr dadurch
zu entgehen, daß sie mit Eifer das Project eines militärischen
Anschlusses sämtlicher ernestinischer Staaten an das Königreich
betrieb; dasselbe scheiterte aber an dem Widerspruch nicht bloß
Preußens sondern auch des Großherzogs von Weimar, welcher
dem sächsischen Gesandten rund heraus erwiderte: da der Deutsche
Bund, wenn er so fortfahre wie bisher, unmöglich dauernden
Bestand haben könne, so halte er eine militärische Theilung
Deutschlands zwischen Osterreich und Preußen für das Klügste
und werde daher seine Truppen an letzteres anschließen ?).
Preußen drang mit seinem Vorschlage nicht durch und so wurde
denn das sächsische Contingent, allerdings in der denkbar un-
zweckmäßigsten Weise mit denen von Kurhessen, Nassau und
Luxemburg zu einem Bundesarmeecorps, dem neunten, combiniert,
welches freilich niemals in Wirklichkeit vereinigt worden ist.
Gieng Preußen in erster Linie auf die Wehrhaftigkeit des
Bundes aus, so stand den Kleineren die Erleichterung der
Militärlast obenan; Sachsen wünschte, daß es den kleineren
Bundesstaaten freistehen solle, ob sie ihr Contingent an Reiterei
in schwerer oder leichter Gattung stellen wollten, Preußen da-
gegen berief sich auf den Satz: „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“.
In diesen Verhandlungen beantragte Sachsen für einen mit dem
1) Ilse II, 460 ff.
2) Dresdn. Archiv.