Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Wiener Conferenzen. Bundeskriegsverfassung. 397 
zogene Verfahren der Central-Untersuchungscommission hervor- 
gieng 1). Unstreitig aber mußten Metternichs Angriffe gegen 
die Offentlichkeit der constitutionellen Versammlungen viel dazu 
beitragen, Einsiedel in seinem zähen Widerstande gegen die von 
den sächsischen Ständen verlangte Publicität zu bestärken. 
Nicht minder erweckte bei den Berathungen über die Bundes- 
kriegsverfassung der von Prhn ausgehende Vorschlag, daß 
die Contingente, die nicht stark genug seien um ein eigenes 
Corps zu bilden, sich dem österreichischen oder preußischen Ober- 
befehle unterordnen sollten, bei den meisten der davon Betroffenen 
die lauteste Abneigung gegen eine solche militärische Mediatisie- 
rung. Die sächsische Regierung suchte dieser Gefahr dadurch 
zu entgehen, daß sie mit Eifer das Project eines militärischen 
Anschlusses sämtlicher ernestinischer Staaten an das Königreich 
betrieb; dasselbe scheiterte aber an dem Widerspruch nicht bloß 
Preußens sondern auch des Großherzogs von Weimar, welcher 
dem sächsischen Gesandten rund heraus erwiderte: da der Deutsche 
Bund, wenn er so fortfahre wie bisher, unmöglich dauernden 
Bestand haben könne, so halte er eine militärische Theilung 
Deutschlands zwischen Osterreich und Preußen für das Klügste 
und werde daher seine Truppen an letzteres anschließen ?). 
Preußen drang mit seinem Vorschlage nicht durch und so wurde 
denn das sächsische Contingent, allerdings in der denkbar un- 
zweckmäßigsten Weise mit denen von Kurhessen, Nassau und 
Luxemburg zu einem Bundesarmeecorps, dem neunten, combiniert, 
welches freilich niemals in Wirklichkeit vereinigt worden ist. 
Gieng Preußen in erster Linie auf die Wehrhaftigkeit des 
Bundes aus, so stand den Kleineren die Erleichterung der 
Militärlast obenan; Sachsen wünschte, daß es den kleineren 
Bundesstaaten freistehen solle, ob sie ihr Contingent an Reiterei 
in schwerer oder leichter Gattung stellen wollten, Preußen da- 
gegen berief sich auf den Satz: „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“. 
In diesen Verhandlungen beantragte Sachsen für einen mit dem 
1) Ilse II, 460 ff. 
2) Dresdn. Archiv.
	        
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