Landtag von 1830. 427
So nahmen denn auch innerhalb der Curien die Verhand-
lungen einen sehr erregten Charalter an und es war eine erste
empfindliche Niederlage des engen Ausschusses, daß trotz seines
Widerspruchs Ritterschaft und Städte in der Präliminarschrift
vom 17. März, „um ihre Pflicht als Stellvertreter der Nation
ohne Vorwurf zu erfüllen“ unter dem Ausdrucke ihres leb-
haften Bedauerns, daß in der langen Zeit seit dem letzten
Landtage die Vorbereitung der zugesagten Gesetze nicht vollendet,
die Mandate vom 19. und 20. Februar 1827 dagegen ohne
die erbetene nochmalige Vorlegung erlassen worden seien, die
dringende Bitte um Mittheilung einer allgemeinen Uebersicht
des Gesamtstaatshaushaltes und um Reform der nicht mehr
zeitgemäßen Landtagsverfassung erneuerten und zugleich ihre
Absicht, die Bewilligung nur auf eine kürzere als die sechs-
jährige Dauer zu gewähren, aussprachen; die Universität fügte
dem noch die Bitte um ungeschmälerte Erhaltung der Freiheit,
über die Lehren der evangelischen Kirche und über die davon
abweichenden Dogmen und Meinungen sich aussprechen zu dürfen,
binzu, behielt sich ihre ausführlichen Erinnerungen gegen die
Mandate von 1827 vor und beantragte eine würdigere, der
wahren Parität angemessenere Dotation der evangelischen Kirchen
und Schulen. 9
Die hierauf 1. April ergangene königliche Resolution be-
harrte jedoch nach wie vor dabei die Vorlegung eines Budgets
abzulehnen, „da die Absicht des Königs, ohnerachtet einiger
Ausfälle in den fiscalischen Einnahmen von dem Lande erhöhte
mäßigen Rechte seines Landes= und Lehensherrn anzugreisen und einen
zum großen Theil auf irrige Voraussetzungen gegründeten Tadel der
ständischen Verfassung auszusprechen, auch die von ihm vermeinte Noth-
wendigkeit der Abänderung derselben auseinanderzusetzen, da die gesamten
Landstände in den zeitherigen Landtägen auf deren Beibehaltung ange-
tragen hätten, von Sr. Maj. auch diese Beibehaltung zugefichert worden
sei.“ — Von einer gerichtlichen Verfolgung des Verfassers wurde zwar
abgesehen, ihm aber des Königs ernstestes Mißfallen Über das Ungeziemende
seines Benehmens zu erkennen gegeben.