442 Sachsen von 1815—1833.
Haufe befreite die beiden Gefangenen aus dem Rathhaus, die
Communalgarde, die ungemein wenig Kampflust zeigte, richtete
obgleich durch ein Bataillon Linie unterstützt nichts aus; selbst
General v. Gablenz und Prinz Johann wurden insultiert, ehe
es gelang der Befreiten wieder habhaft zu werden. Am
nächsten Morgen trotz Entfaltung stärkerer militärischen Kräfte
von neuem wüstes Toben, bis die Truppen Feuer gaben und
mehrere Todte auf dem Platze blieben, worauf die Ruhe
schnell wiederhergestellt wurde. Nicht wenige von den Schul-
digen büßten auf dem Zuchthause 1). Der Vorfall bewies, wie
nothwendig es sei die Communalgarde von allen unzuverlässigen
Elementen zu säubern, was auch ohne Verzug geschah. Leichter
als diese Störung der Ordnung gieng eine andere in Leipzig
am 30. August vorüber, welche durch die Weigerung der
Communalgarde ein neues Wachtlocal zu beziehen veranlaßt
war ?). 6
Durch diese Ausschreitungen unbeirrt gieng die Regierung
den Weg der Reform ruhig weiter; sie war nicht zweifelhaft,
daß weder die Octroyierung noch eine constituierende Versamm-
lung sondern nur die vertragsmäßige Übereinkunft zur Aus-
gleichung zwischen den bestehenden Rechten der Vergangenheit
und den richt minder begründeten Anforderungen der
Gegenwart führe und die Rechtscontinuität wahre, und
zu diesem Zwecke wurden die bis zum Januar 1832 ver-
tagten Stände schon auf den 1. März wieder einberufen. Drei
wichtige Gesetzentwürfe, bestimmt die Grundpfeiler der neuen
Ordnung zu bilden, überreichte bei Eröffnung des Landtages?)
1) „Dresden vor, während und nach dem 17. und 18. April“ von
Freimund Reimer (1831). — Advocat Mosdorf, der Verfasser jener
Constitution, und Communrepräsentant Bertholdi kamen auf 15 Jahre
auf den Königstein, wo ersierer 1833 sich selbst entleibte.
2) F. Stolle, Die sächsische Revolution (1835). — Sachsens Um-
bildung, S. 42 f. — Vollständige Sammlung aller in Dresden vom
10. September an publicierten Bekanntmachungen 2c. (1830).
8) Ammon predigte dabei Über den Text: „Ich glaube aber doch,
daß ich sehen werde das Gute des Herrn im Lande der Lebendigen.“