Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Landtag von 1831. 443 
der älteste der Minister, v. Nostitz und Jänkendorf, dem Land- 
tagsmarschall, eine Verfassungsurkunde, eine Städteordnung und 
ein Ablösungsgesetz samt der Erklärung des Königs, daß er 
bereit sei, wichtige Regierungsrechte freiwillig den Beschrän- 
kungen einer zeitgemäßen Verfassung zu unterwerfen, die freie 
Verfügung über das Kammervermögen und die fiscalischen Ein- 
künfte gegen Festsetzung einer Civilliste und von Apanagen auf- 
zugeben und die Vereinigung des Ertrags der Domainen und 
anderer fiscalischer Einnahmen mit der Steuercasse zu geneh- 
migen; zum Beweis, daß die Höhe der geforderten Civilliste 
und Apanagen mit dem Ertrage der Domainen und Regalien 
im Verhältniß stehe, wurde den Ständen die so oft verwei- 
gerte Übersicht des gesamten Staatshaushaltes vorgelegt. Auch 
diesmal noch fanden die ständischen Verhandlungen wesentlich 
in der alten Form statt, da zwar die drei städtischen Abthei- 
lungen sich zu gemeinschaftlichen Berathungen vereinigten, die 
Ritterschaft dagegen auf eine solche Vereinfachung nicht eingieng. 
Die Verzffentlichung der ständischen Verhandlungen, von 
den früheren Beschränkungen befreit, fand bei der Ungenieß- 
barkeit des ständischen Actenstlls im Publikum nicht die er- 
wartete Theilnahme; ebenso ergieng es den neben den Landtags- 
acten von einer ständischen Deputation redigierten Mittheilungen 
über die Verhandlungen des Landtags, die daher lange vor 
Schluß des Landtags wieder abbrachen. So ermangelte also 
auch dieser Landtag des lebendigen Contacts mit der Außen- 
welt und folgerichtig trug das Werk, welches er zu Stande 
brachte, von vornherein den Stempel der Unfertigkeit. Wirklich 
freisinnig war nur die Regierung, von den beiden Ständen, 
der Ritterschaft und den Städten, war jeder nur liberal 
auf Kosten des anderen, an ein gänzliches Aufgeben der stän- 
dischen Grundlage der Verfassung wurde von keiner Seite ge- 
dacht. 
Eine lange und unangenehme Verhandlung entspann sich über 
die Civilliste und die Apanage; für jene wurde etwas über 
740000 Thaler, so jedoch, daß diese Summe durch jährlichen 
Abzug von 10000 Thalern bis auf 640000 Thaler vermindert
	        
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