Landtag von 1831. 443
der älteste der Minister, v. Nostitz und Jänkendorf, dem Land-
tagsmarschall, eine Verfassungsurkunde, eine Städteordnung und
ein Ablösungsgesetz samt der Erklärung des Königs, daß er
bereit sei, wichtige Regierungsrechte freiwillig den Beschrän-
kungen einer zeitgemäßen Verfassung zu unterwerfen, die freie
Verfügung über das Kammervermögen und die fiscalischen Ein-
künfte gegen Festsetzung einer Civilliste und von Apanagen auf-
zugeben und die Vereinigung des Ertrags der Domainen und
anderer fiscalischer Einnahmen mit der Steuercasse zu geneh-
migen; zum Beweis, daß die Höhe der geforderten Civilliste
und Apanagen mit dem Ertrage der Domainen und Regalien
im Verhältniß stehe, wurde den Ständen die so oft verwei-
gerte Übersicht des gesamten Staatshaushaltes vorgelegt. Auch
diesmal noch fanden die ständischen Verhandlungen wesentlich
in der alten Form statt, da zwar die drei städtischen Abthei-
lungen sich zu gemeinschaftlichen Berathungen vereinigten, die
Ritterschaft dagegen auf eine solche Vereinfachung nicht eingieng.
Die Verzffentlichung der ständischen Verhandlungen, von
den früheren Beschränkungen befreit, fand bei der Ungenieß-
barkeit des ständischen Actenstlls im Publikum nicht die er-
wartete Theilnahme; ebenso ergieng es den neben den Landtags-
acten von einer ständischen Deputation redigierten Mittheilungen
über die Verhandlungen des Landtags, die daher lange vor
Schluß des Landtags wieder abbrachen. So ermangelte also
auch dieser Landtag des lebendigen Contacts mit der Außen-
welt und folgerichtig trug das Werk, welches er zu Stande
brachte, von vornherein den Stempel der Unfertigkeit. Wirklich
freisinnig war nur die Regierung, von den beiden Ständen,
der Ritterschaft und den Städten, war jeder nur liberal
auf Kosten des anderen, an ein gänzliches Aufgeben der stän-
dischen Grundlage der Verfassung wurde von keiner Seite ge-
dacht.
Eine lange und unangenehme Verhandlung entspann sich über
die Civilliste und die Apanage; für jene wurde etwas über
740000 Thaler, so jedoch, daß diese Summe durch jährlichen
Abzug von 10000 Thalern bis auf 640000 Thaler vermindert