88 König Friedrich August L. 1806—18138.
und Lauristons Angriff zusammenbrechen sah, trat den Rück-
zug an. Der Verlust der Sachsen, der 15 Offiziere und 576
Mann an Todten, 11 Offiziere und 3533 Mann an Ver-
wundeten und Vermißten, also ein volles Drittheil des in die
Schlacht gegangenen Corps betrug, sprach deutlich für den
Antheil, welchen sie an dem Siege bei Wagram genommen.
Aber der eigenthümliche Unstern, der die Sachsen unter
Napoleons Fahnen hartnäckig verfolgt hat, wollte, daß sie, und
zwar diesmal durch ihres eigenen Anführers Schuld, statt der
verdienten Anerkennung Vorwürfe und Verunglimpfung ernte-
ten. Seit langem mit dem Kaiser gespannt, grollend über die
untergeordnete Rolle, die ihm in diesem Feldzuge zu Theil
geworden war, mißtrauisch und anmaßend, hatte Bernadotte's
üble Laune durch das Mißlingen des Angriffs auf Wagram
am Abend des öten, das er dem Auobleiben rechtzeitiger Unter-
stützung schuld gab, den Gipfel erreicht. Er, der früher selbst
über die mangelhafte Kriegstüchtigkeit der Sachsen Klage ge-
führt hatte, überschüttete sie nun im Bivouac bei Enzersdorf
mit überschwänglichem Lobe 1). „Ich habe euch zur Ehre führen
wollen“, setzte er hinzu und trug geflissentlich Sorge, daß seine
Worte dem Kaiser hinterbracht würden, „ich habe euch dem
Tode entgegengeführt; ihr habt geleistet, was ich nur erwarten
konnte, man wird es trotzdem nicht anerkennen, weil ihr es
unter meinem Befehle thatet.“ Hiermit noch nicht zufrieden
erließb er am 7. Juli an die Sachsen einen überaus tactlosen
Armeebefehl, in welchem er nicht nur ihre Leistungen weit über
die Grenzen der rerdienten Anerkennung übertrieb, sondern
sich sogar anmaßte, ihnen des Kaisers besondere Zufriedenheit
auszudrücken. Die Folge war seine unmittelbare Enthebung
vom Commando und ein nur den Marschällen mitgetheilter
Tagesbefehl des Kaisers, der über das Verfahren des Fürsten
von Pontecorvo den schärfsten Tadel verhängte; weniger noch
als eine derartige Unbotmäßigkeit mochte es Napoleon dulden,
1) Starkloff, Leben des Herzogs Bernhard von Sachsen-Weimar
1 (1865), S. 85.