Preußisches Zollsyftem von 1819. 455
nach gleichförmigen Grundsätzen zu regulierenden Transitzolls;
überhaupt aber hielt er diesen Gegenstand noch für viel zu
wenig vorbereitet, als daß er darüber ein Gutachten zu er-
öffnen sich getrauen könne 1). Offenbar hatte Preußen voll-
kommen recht, als es dem Handelsverein auf dessen Beschwerden
die Antwort gab: daß es weit entfernt sei, durch einseitige
Maßregeln den Wohlstand seiner Nachbarstaaten untergraben
zu wollen, sich vielmehr freuen werde, wenn alle veutschen
Staaten sich über ein gemeinsames Handelssystem vereinigen
könnten, daß aber der Zustand und die Verfassungen der ein-
zelnen Staaten noch keineswegs zu gemeinsamen Anordnungen
vorbereitet erschienen. Die sächsische Regierung schien sich über
die wirkliche Lage der Dinge noch keineswegs klar zu sein; sie
beharrte auf ihrem passiren Groll und lehnte daher sowohl
die Anträge Sachsen-Gothas auf gemeinschaftliche Schritte um
eine Annäherung an Preußen zu erstreben als auch den Vor-
schlag des preußischen Bevollmächtigten v. Jordan, alle Schwie-
rigkeiten durch einen mit der eben in Unterhandlung begriffenen
Hauptconvention zu verbindenden Handelsvertrag zu beseitigen,
ab. Wie vorauszusehen, mehrten sich nun nur die Klagen des
sächsischen Handelsstandes gegen Preußen, bei der Ungleichheit
der beiderseitigen Kräfte konnte der Ausgang des sich entspin-
nenden Handelskriegs nicht lange zweifelhaft sein. Als die
sächsische Regierung in Berlin mit Berufung auf den Frieden
von 1815 wegen vermeintlicher Bedrückung des leipziger Meß-
handels durch die preußischen Zollämter Beschwerde erhob,
erhielt sie von Graf Bernstorff 6. November 1823 die Ant-
wort: da die leipziger Kaufleute alles Mögliche thäten um die
naumburger, nur für den inneren Verkehr Preußens wichtigen
Messen zu zerstören, so beobachte man als Gegemmaßregel das
strengere Verfahren, werde aber sogleich zu dem milderen zu-
rückkehren, sobald die leipziger Handlungen die naumburger
Messe wieder wie früher besuchen würden. Die sächsische Re-
gierung machte nun den Versuch, ob nicht wenigstens eine
1) Dresdn. Arch.