456 Sachsen von 1815—1833.
Zollerleichterung für sächsische Fabrikate von Preußen zu er-
reichen sei; dieses trug aber Bedenken, ohne ausreichenden Grund
an Sachsen allein ein Zugeständniß zu machen, das zu großen
Mißbräuchen Anlaß geben mußte.
Unterdessen begannen die Berathungen, welche die thü-
ringischen Staaten im December 1822 zu Annstadt über ihre
Handelsinteressen gepflogen hatten, die Aufmerksamkeit der säch-
sischen Regierung auf sich zu ziehen; indeß ihre Geneigtheit,
mit ihnen wegen Herstellung gemeinschaftlicher Handels= und
Zolleinrichtungen in Unterhandlung zu treten, fand anfänglich
keine Erwiderung. Der gothaische Minister v. d. Beck er-
klärte dem sächsischen Gesandten unverhohlen, man werde so
lange als nur möglich den Beitritt zu dem preußischen System
zu vermeiden suchen, da es höchst verhaßt sei, schließlich werde
aber doch nichts anderes übrig bleiben, und so lieferten diese
Unterhandlungen in den nächsten Jahren kein Ergebniß. Da
erfolgte 18. Januar 1828 der Abschluß des bairisch-würtem-
bergischen Zollvereins, für Sachsen ein überaus folgenschweres
Ereigniß. Denn bei der Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit, daß
nunmehr die dazwischenliegenden kleineren Staaten nicht umhin
können würden, sich dem einen oder dem anderen der beiden
großen Vereine anzuschließen, sah es sich der Gefahr ausgesetzt
in eine völlig isolierte Lage zu gerathen und den einzigen seiner
Industrie noch offenen Absatzweg samt der Ausfuhr zum Meere
sich verschlossen zu sehen. Um dem vorzubeugen, um zwischen
dem südlichen Vereine und dem preußischen Systeme ein
Mittelglied einzuschieben, das deren Vereinigung hinderte und
die bisherige Zerrissenheit der von Furcht vor der ihnen dro-
henden Abhängigkeit von Preußen erfüllten kleineren Staaten
in eine gewisse einige Dauer versprechende Form zu bringen,
wurde am 26. März 1828 zwischen Sachsen und den ernesti-
nischen Staaten zu Oberschönau eine Punktation unterzeichnet,
welche die Gleichstellung ihrer Unterthanen rücksichtlich der Ein-
führung und des Verkaufs ihrer Erzeugnisse als Hauptprincip
festsetzte. Das durch seine geographische Lage besonders wich-
tige Kurhessen wurde sogleich zum Beitritt eingeladen aber auch