40 Cachsen von 1833—1848.
weder in noch außer den Kammern an Schwarzsehern, welche
als unvermeidliche Folge desselben eine allgemeine Verarmung
des Landes prophezeiten, ihn, weil er eine Beschränkung des
Bewilligungsrechts enthalte, unvereinbar mit der Constitution
nannten, die ihm vorwarfen, er mache Sachsen so abhängig von
dem absolutistischen Preußen, daß es von diesem bald noch
andere schädliche Einrichtungen werde annehmen müssen, die
Retorsionsmaßregeln von seiten Osterreichs fürchteten und den
Vertrag erst dann für annehmbar erklärten, wenn alle deutsche
Staaten daran Theil nähmen; voch die öffentliche Meinung
und der zwingende Umstand, daß ohne den Anschluß das ringsum
von fremden Zolllinien umgebene Sachsen überhaupt nicht exi-
stieren könne, siegten über alle Bedenken. Die zweite Kammer,
danach auch die erste, wo Prinz Johann den Vertrag auf das
wärmste befürwortete, weil abgesehen von seinen materiellen
Vortheilen nur auf dem Wege der Zollaufhebungen diejenige
Einheit Deutschlands zu erreichen stehe, welche alle Vernünftigen
wünschen müßten, nahmen denselben mit großer Majorität an.
Hierdurch war zugleich die Umgestaltung der bisherigen Ge-
werbe= und Personalabgaben mit Nothwendigkeit bedingt, weil
diese, abgesehen von ihrer staatswirthschaftlichen Unhaltbarkeit,
an sich mit den eingegangenen Verträgen unvereinbar waren?).
1) Außer der Generalaccise und den Nahrungsquatembern wurden
aufgehoben: das Amtsgeleit in den Erblanden, die Mahlsteuer in den
Städten, die als Surrogat für diese auf dem platten Lande eingeführten
drei Pfennige von jedem Schock und Quatember, die Grenzaccife, die
Ausgangsabgabe von Wolle, Flachs und Werch, die Tranksteuer von
ausländischen Getränken und inländischem Bier, die Biersteuer und die
Salzscheffelgelder im der Oberlausitz, der landvogteiliche Pferdezoll in
Zittau, die 16 Pfennige Landsteuer und 6 Pfennige Accisbeitragsquote in
Leipzig. Der Nettobetrag der in Weglal kommenden Abgaben berechnete
sich auf 1,225330 Thlr.
der der neu einzuführenden auf. 158410267 „
also das präsumtive Mehreinkommen au 284936 Thlr.
Beibehalten wurden vorläufig die Handelsabgaben zu Leipzig und die
Accisgrundsteuer. Schlleßlich blieb von allen vor 1831 geltenden Steuern
nur die Stempelsteer bestehen.