Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

40 Cachsen von 1833—1848. 
weder in noch außer den Kammern an Schwarzsehern, welche 
als unvermeidliche Folge desselben eine allgemeine Verarmung 
des Landes prophezeiten, ihn, weil er eine Beschränkung des 
Bewilligungsrechts enthalte, unvereinbar mit der Constitution 
nannten, die ihm vorwarfen, er mache Sachsen so abhängig von 
dem absolutistischen Preußen, daß es von diesem bald noch 
andere schädliche Einrichtungen werde annehmen müssen, die 
Retorsionsmaßregeln von seiten Osterreichs fürchteten und den 
Vertrag erst dann für annehmbar erklärten, wenn alle deutsche 
Staaten daran Theil nähmen; voch die öffentliche Meinung 
und der zwingende Umstand, daß ohne den Anschluß das ringsum 
von fremden Zolllinien umgebene Sachsen überhaupt nicht exi- 
stieren könne, siegten über alle Bedenken. Die zweite Kammer, 
danach auch die erste, wo Prinz Johann den Vertrag auf das 
wärmste befürwortete, weil abgesehen von seinen materiellen 
Vortheilen nur auf dem Wege der Zollaufhebungen diejenige 
Einheit Deutschlands zu erreichen stehe, welche alle Vernünftigen 
wünschen müßten, nahmen denselben mit großer Majorität an. 
Hierdurch war zugleich die Umgestaltung der bisherigen Ge- 
werbe= und Personalabgaben mit Nothwendigkeit bedingt, weil 
diese, abgesehen von ihrer staatswirthschaftlichen Unhaltbarkeit, 
an sich mit den eingegangenen Verträgen unvereinbar waren?). 
1) Außer der Generalaccise und den Nahrungsquatembern wurden 
aufgehoben: das Amtsgeleit in den Erblanden, die Mahlsteuer in den 
Städten, die als Surrogat für diese auf dem platten Lande eingeführten 
drei Pfennige von jedem Schock und Quatember, die Grenzaccife, die 
Ausgangsabgabe von Wolle, Flachs und Werch, die Tranksteuer von 
ausländischen Getränken und inländischem Bier, die Biersteuer und die 
Salzscheffelgelder im der Oberlausitz, der landvogteiliche Pferdezoll in 
Zittau, die 16 Pfennige Landsteuer und 6 Pfennige Accisbeitragsquote in 
Leipzig. Der Nettobetrag der in Weglal kommenden Abgaben berechnete 
sich auf 1,225330 Thlr. 
der der neu einzuführenden auf. 158410267 „ 
also das präsumtive Mehreinkommen au 284936 Thlr. 
Beibehalten wurden vorläufig die Handelsabgaben zu Leipzig und die 
Accisgrundsteuer. Schlleßlich blieb von allen vor 1831 geltenden Steuern 
nur die Stempelsteer bestehen.
	        
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