Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

472 Sachsen von 1833—1848. 
tärs 1) ertheilt wurden. Als Regel siellte die Regierung die 
unentgeltliche Aufhebung dieser Berechtigungen auf; da aber 
dabei zum Theil erworbene Ansprüche in Frage kamen, so 
durfte es nicht befremden, daß eine Verställdigung zwischen 
beiden Kammern über diesen Gegenstand sich bis gegen den 
Schluß des Landtags verzögerte. 
Die Ausführung des neuen Abgabensystems gestattete nun 
auch nicht mehr die Beibehaltung provinzieller Verschiedenheiten 
zwischen den Kreislanden und der Oberlausitz, zwischen den 
schönburgischen Receßherrschaften und der Herrschaft Wildenfels 
einer= und dem übrigen Lande andererseits. Mit letzteren 
wurden besondere Verhandlungen vorbehalten; die Verhälknisse 
der Oberlausitz führten ernsthafte Streitigkeiten herbei; die 
dortige katholische Geistlichkeit wollte sogar die Verfassung nur 
insofern beschwören, als sie mit dem Traditionsrecesse überein- 
stimme und, da die Regierung sich auf diesen Vorbehalt nicht 
einließ, verweigerte sie den Eid überhaupt. Doch gieng nach 
lebhaften Erörterungen, nachdem das Schuldenwesen der Ober- 
lausitz bereits mit dem 1. Januar 1834 auf die Staats- 
Schs#tdencasse übergegangen war 2), die Gleichstellung der Ober= 
lausitz mit den Erblanden auf Grund der Übereinkunft vom 
9. December 1832 durch und in dem Vertrage vom 17. No- 
vember 1834 wurden zur allmählichen Ausgleichung der Ver- 
schiedenheit hinsichtlich der Abgaben zwischen beiden Theilen 
drei Übergangsperioden festgesetzt, bis mit der Einführung der 
Grundsteuer im Jahre 1844 die völlige Gleichstellung aller 
Staatsabgaben der Oberlausitz mit denen der Erblande eintrat. 
Nicht geringe Schwierigkeit verursachte die Aufstellung des 
ersten Budgets, da alle Posten nicht nur aus einer Menge 
einzelner Rechnungen zusammenzustellen sondern auch wieder 
1) Generalen auf unbeschränkte Quantitäten, Generalleutnants für 
24, Generalmajors für 20, Obersten für 16 Eimer jährlich. 
2) Die oberlausitzer Schuld betrug 1,101060 Thlr., die den Erblan- 
den der Oberlausitz gegenl#ber zur Last zu schreibende 12,697501. Dar- 
aus/ ergab sich, daß die Oberlausitz auf je 100 Thlr. 7 Thlr. 23 Gr. 
6 # Pf. auszubringen hatte.
	        
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