Landtag von 1833—1834. 13
nach den Departements zu trennen waren. Nach v. Zeschau's
Versicherung hatte die Regierung sich nicht nur auf den
dringendsten Bedarf beschränkt sondern auch nirgends einen
Posten versteckt; und in der That, wie mangelhaft die Ver-
fassung von 1831 in vielen Stücken sein, wie sehr sie an
liberaler Volksthümlichkeit hinter den süddeutschen zurückstehen
mochte, den einen Vorzug hat das sächsische Staatswesen vor
jenen jederzeit vorausgehabt, daß die Verwaltung und Ver-
wendung der Staatseinkünfte mit der peinlichsten Gewissen-
haftigkeit geführt, nie eine Bewilligung ihrer ursprünglichen
Bestimmung entfremdet, nie über einen ersparten Thaler von
der Regierung willkürlich verfügt worden ist. Diesen Geist
der Strenge auch der neuen Finanzverwaltung eingeimpft zu
baben ist das große Verdienst v. Zeschau's. Die Kammern
empfahlen ebenfalls, bei noch mangelnder Erfahrung über die
Einwirkungen des neuen Zollsystems, die größte Sparsamkeit
und die Regierung ließ sich einige, im Ganzen nicht wesent-
liche Abstriche gefallen. Nur der in der zweiten Kammer ge-
wünschten weiteren Verminderung der Gesandtschaften wider-
setzte sich v. Lindenau, da der Etat für dieselben, schon 1825 bis
1830 von 200000 auf durchschnittlich 122000 Thlr. vermindert,
jetzt bereits auf 74000 Thaler beschränkt sei; dagegen fand er
gegen den Antrag, daß bei künftigen Personalveränderungen auf
eine Combination mehrerer Departements unter einem Vorstande
Rücksicht genommen werden möge, nichts einzuwenden ½).
Um der ganzen Finanzverwaltung eine straffere Centrali=
sation und größere Einfachheit zu geken, wurden sämtliche
1) Nach der Verwilligung der Stände belief sich das Budget:
835 1836
an Einnahmen von
Steuern und Ab-
gaben auf 3122827 Thlr. 3,133930 Thlr. 3,133930 Thlr.
Nutungend. Staats-
vermsgens 20301609 „ 2,027009 „ 22029015 „
5,152996 Ther. 5,160940 Thir. 5,162946 Thrr.
Ausgaben 5,097887 „ 5.093933 „ 5.074513 „
übersch 551609 Thrr. 676007 hr 688133 Thir.