Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

474 Sachsen von 1833—1848. 
Cassen beim Finanzministerium in zwei Hauptcassen zusammen- 
gezogen, die Hauptstaatscasse, zu Verwaltung des eigentlichen 
Staatsvermögens, und die Finanzeentralcasse, welche sämtliche 
Staatseinnahmen einzuziehen und die Bedürfnisse an die be- 
treffenden Zahlämter abzugeben hatte. Mit der Errichtung 
der Staatsschuldencasse zu Dresden, deren Verwaltung, unter 
Oberaufsicht des Finanzministeriums einem ständischen Aus- 
schusse von fünf Mitgliedern übergeben wurde, hörten die 
Steuercreditcasse zu Leipzig und die Kammercreditcasse zu 
Dresden auf. Die Cassenbillets wurden dem baaren Gelde 
gleichgestellt, so daß sie nicht mehr mit 3 TPf. Aufgeld rea- 
lisiert zu werden brauchten. Die bereits 1830 eingeleitete und 
durch das allgemeine Sinken des Zinsfußes begünstigte Con- 
vertierung der 4% Steuercreditcassenobligationen in 3% 
Staatspapiere gelang so vollständig, daß nur 322400 Thlr. 
baar herauszuzahlen waren; hierdurch wurde die Steuer- 
ereditcassen = Schuld, die bei Eintritt der Verfassung noch 
14,424996 Thlr. betragen hatte 1), bis Ende 1836 auf 
10,662559 Thlr. herabgemindert. Von den Kammeroreditcassen- 
Schulden wurde der größte Theil der sogenannten Spitzscheine ein- 
gelöst. Die Peräquationscasse hörte auf 2). Ferner wurde die Or- 
1) Einschließlich der schwebenden Schuld belief sich bei Eintritt der 
Verfassung die gesamte Landesschuld auf ca. 22 Millionen Thaler, wovon 
sich jedoch mehr als 7 Millionen im Besitz der Staatshauptcasse befanden. 
Cgl.: das Staatsschuldenwesen des Königreichs Sachsen in Wissensch. 
Beilage zur Leipz. Zeitun 1869, Nr. 73. 
2) Durch Convention vom 21. Juni 1830 waren wegen Verpflegung 
preußischer Truppen in Sachsen der Peräquationsanstalt zugestanden 
worden: 
für die Zeit vor 5. Juni 1815 460000 Thrlr. 
für spätere Truppenverpslegng 14195630 
Davon hatte die preußische Regierung auf Grund der Convention vom 
22. Januar 1831 zur Befriedigung der beim sogenannten weidaischen 
Creditwesen betheiligten Stiftungen 20000 Thaler innebehalten, der Rest 
war zur Ausrüstung des Bundescontingents und Verproviantierung der 
Bundesfestungen vorschußweise verwendet worden. Die zweite Kammer
	        
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