Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Landtag von 1833—1834. 45 
ganisation der Mittelbehörden erledigt, indem man die Befug- 
nisse der Landesdirection, der Kreisamtsregierung zu Bautzen 
und der Kreishauptleute auf vier collegialisch eingerichtete und 
zu eigener Entscheidung befugte Kreisdirectionen, zu Dresden, 
Leipzig, Zwickau und Bautzen, übertrug, durch welche die Re- 
gierung die Bedürfnisse des Volks in einem reinen, von Ein- 
seitigkeit nicht getrübten Spiegel kennen zu lernen hoffte; 1835 
traten sie ins Leben. Ein Gesetzblatt wurde gegründet und 
damit das Verlesen von Gesetzen und anderen nicht kirchlichen 
Bekanntmachungen von der Kanzel beseitigt. Als untere Me- 
dicinalbehörden wurden mit Wegfall der zeitherigen Physikate 
Bezirksärzte und Apothekerrevisoren angestellt (Gesetz vom 
30. Juli 1836). Als eine weitere unmittelbare Folge der 
Verfassung legte die Regierung den Entwurf eines Ciwvilstaats- 
dienergesetzes (vom 28. März 1835) vor, welches einerseits die 
Staatsmaschine in leichteren Gang bringen und gegen Trägheit 
und Willkür der Beamten schützen, andererseits den Staats- 
dienern eine sorgenfreie Existenz, Unterstützung im Alter und 
Versorgung ihrer Hinterlassenen, also was zeither nur Sache 
der Gnade gewesen war, als ein Recht gewähren sollte; manche 
Bestimmungen desselben, besonders die discretionäre Gewalt 
des Ministeriums über die Staatsdiener wurden von den Kam- 
mern gemildert ½). 
sprach sich dahin aus, daß die 80000 Thaler nicht der Staatscasse zu 
Überweisen seien, da sie denjenigen Unterthanen gehsrten, die die Einquar- 
tierung und Verpflegungslast getragen, blieb auch dabei dem entgegen- 
gesetzten Beschlusse der ersten Kammer gegenüber fchen. 
1) Die Zahl der Staatsediener betrug ca. 3500 mit 1400000 Thlrn. 
Besoldung; die höchste Pension wurde auf 3000 Thlr. normiert. Im 
Jahre 1805 hatten die Beamten, sonderlich die mit ihren Besoldungen 
auf die Fleischsteuer gewlesenen Collegien wcgen der gestiegenen Preise um 
eine Gehaltserhöhung gebeten und die Ausschußstände von 1806 diese 
Bitte auch befürwortet. Als hierauf die Regierung 1811 die Erhöhung 
der Fleischsteuer um 1 Pfennig zu zureichender Versorgung ausgedienter 
Staatödiener in Vorschlag brachte, bewilligten zwar die Stände auf sechs 
Jahre je 50000 Thlr., aber die Kriegsereignisse störten schon 1813 die 
Zahlung. Hierauf poßtulierte die Regierung 1817 aufs neue zu dem
	        
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