Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Landtag von 1833—1834. 47 
leichterung der Jagdlasten. Die Aufhebung des vierjährigen 
Dienstzwanges bei der Landwirthschaft, welche die Stände 1830 
abgelehnt hatten, wurde jetzt ohne weiteres angenommen, und 
die neue Gesindeordnung (vom 10. Januar 1835) setzte den 
Zeitansichten entsprechend an die Stelle der in den älteren 
Ordnungen den Dienstherren über ihr Gesinde eingeräumten 
unbeschränkten Gewalt ein durch Vertrag geregeltes Rechts- 
verhältniß. Der nunmehrigen Gleichstellung der bürgerlichen 
Stände enrsprach das Gesetz über die Erfüllung der Militär- 
pflicht (vom 26. October 1834) theoretisch wenigstens insofern, 
als es die Waffenpflicht zu einer allgemeinen machte, praktisch 
freilich gestattete es den Loskauf und die Stellvertretung durch 
ausgediente Soldaten; die Dienstzeit wurde von acht auf sechs, 
die der Kriegsreserve von vier auf drei Jahre herabgesetzt, die 
Exemtionen auf die einzigen Ernährer beschränkt. Die Wünsche 
wegen Herabsetzung des damals 12605 Mann betragenden 
Armeebestandes erklärte die Regierung mit Rücksicht auf den 
Bund für unausführbar. Das neue Militärstrafgesetzbuch 
(vom 14. Februar 1835) milderte die Unmenschlichkeit und 
Verkehrtheit der auch noch in dem von 1822 beibehaltenen 
Strafen. Da ferner die sächsische Gesetzgebung über Staats- 
angehörigkeit und Staatsbürgerrecht, Wohnsitz und Heimats- 
recht nur sehr wenige, zerstreute und höchst schwankende Be- 
stimmungen enthielt, so wurde auch hierüber ein neues Gesetz 
nöthig (26. November 1834); dasselbe machte zur Bedingung 
für die selbständige Wohnsitznahme das 25. Lebensjahr, aus- 
reichendes Vermögen oder Erwerbsfähigkeit, bei gewissen Ge- 
werben Nachweis der gesetzlichen Befähigung und, daß nach dem 
Ermessen der Behörde auch Gelegenheit zum Erwerbe vor- 
handen sei. Die Debatten über dieses tief eingreifende Gesetz 
führten auch zu Erörterung über die mehrfach befürchtete 
Übervölkerung und die als Abhilfe derselben zu begünstigende 
Auswanderung; wegen letzterer war schon die Regierung mit 
denen von Frankreich und England, jedoch ohne Erfolg, mit 
besserem mit Preußen, in Verbindung getreten; doch herrschte 
in den Kammern die richtige Ansicht vor, daß eine direrte
	        
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