Landtag von 1833—1834. 47
leichterung der Jagdlasten. Die Aufhebung des vierjährigen
Dienstzwanges bei der Landwirthschaft, welche die Stände 1830
abgelehnt hatten, wurde jetzt ohne weiteres angenommen, und
die neue Gesindeordnung (vom 10. Januar 1835) setzte den
Zeitansichten entsprechend an die Stelle der in den älteren
Ordnungen den Dienstherren über ihr Gesinde eingeräumten
unbeschränkten Gewalt ein durch Vertrag geregeltes Rechts-
verhältniß. Der nunmehrigen Gleichstellung der bürgerlichen
Stände enrsprach das Gesetz über die Erfüllung der Militär-
pflicht (vom 26. October 1834) theoretisch wenigstens insofern,
als es die Waffenpflicht zu einer allgemeinen machte, praktisch
freilich gestattete es den Loskauf und die Stellvertretung durch
ausgediente Soldaten; die Dienstzeit wurde von acht auf sechs,
die der Kriegsreserve von vier auf drei Jahre herabgesetzt, die
Exemtionen auf die einzigen Ernährer beschränkt. Die Wünsche
wegen Herabsetzung des damals 12605 Mann betragenden
Armeebestandes erklärte die Regierung mit Rücksicht auf den
Bund für unausführbar. Das neue Militärstrafgesetzbuch
(vom 14. Februar 1835) milderte die Unmenschlichkeit und
Verkehrtheit der auch noch in dem von 1822 beibehaltenen
Strafen. Da ferner die sächsische Gesetzgebung über Staats-
angehörigkeit und Staatsbürgerrecht, Wohnsitz und Heimats-
recht nur sehr wenige, zerstreute und höchst schwankende Be-
stimmungen enthielt, so wurde auch hierüber ein neues Gesetz
nöthig (26. November 1834); dasselbe machte zur Bedingung
für die selbständige Wohnsitznahme das 25. Lebensjahr, aus-
reichendes Vermögen oder Erwerbsfähigkeit, bei gewissen Ge-
werben Nachweis der gesetzlichen Befähigung und, daß nach dem
Ermessen der Behörde auch Gelegenheit zum Erwerbe vor-
handen sei. Die Debatten über dieses tief eingreifende Gesetz
führten auch zu Erörterung über die mehrfach befürchtete
Übervölkerung und die als Abhilfe derselben zu begünstigende
Auswanderung; wegen letzterer war schon die Regierung mit
denen von Frankreich und England, jedoch ohne Erfolg, mit
besserem mit Preußen, in Verbindung getreten; doch herrschte
in den Kammern die richtige Ansicht vor, daß eine direrte