Landtag von 1833—1834. 481
Kammer weg, und wer könne dann daflr stehen, daß nicht die
Ide Platz greife, das Zweikammersystem mit dem einer Kammer
m vertauschen!“ Auch Prinz Johann hob zu ihren Gunsten
hervor, es sei von Wichtigkeit, daß in einem Staate gewisse
selbständige Berechtigungen als Mittelglied zwischen Regenten
und Volk beständen. Die erste Kammer verwarf die Aufhebung
der Patrimonialgerichtsbarkeit mit 29 gegen 8 Stimmen, er-
klärte sich aber einstimmig für eine Übertragung der Criminal-
gerichtsbarkeit auf den Staat. Allein die zweite Kammer,
welche aus dem in dem zweiten Entwurfe gemachten Versuche
die Patrimonialgerichte mit der Verfassung in Übereinstimmung
z bringen nur noch mehr die Überzeugung gewonnen hatte,
daß jene nicht mehr haltbar seien, sprach sich in Übereinstimmung
mit dem Justizminister gegen 21 Stimmen für gänzliche Auf-
hebung derselben aus und trat gegen nur 4 Stimmen einem
Antrage v. Mayers auf Einführung der Offentlichkeit und
Mündlichkeit bei. In der ersten Kammer hatten gegen das
Votum der Majorität die Bürgermeister von Chemnitz und
Freiberg, Wehner und Bernhardi, in der zweiten 12 ritter-
schaftliche und städtische Abgeordnete ein Separatvotum ab-
gegeben. So gelangte der Gegenstand an die erste Kammer
zurück; dringend warnten hier nochmals die einflußreichsten
Stimmen, jetzt, wo das Gespenst der Revolution durch Europa
gehe, einer solchen Tendenz durch Beschlüsse wie die von der
Regierung empfohlenen Vorschub zu leisten, da man auf diesem
Wege schließlich bei der Revolution anlangen werde, und die
Kammer blieb bei ihrem Beschlusse stehen. Da nun aber ohne
Zustimmung der zweiten Kammer ebensowenig eine Veränderung
mit der Criminaljustiz, wie eine Veränderung mit der Patri-
monialjustiz ohne die der ersten Kammer möglich war, so
wurde für jetzt ein Resultat überhaupt nicht erzielt.
Auch die in der Thronrede in Aussicht gestellte Umgestal-
tung der evangelischen Kirchenverfassung kam nur bruchstück-
weise zur Durchführung. Die zweite Kammer schloß sich hierbei
der Regierung insofern an, daß nach ihrer Ansicht die evan-
gelischen Landesconsistorien aufzuheben seien, daß in der oberen
Flothe, Neuere Geschichte Sachsene. 31