Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

482 Sachsen von 1833—1848. 
Instanz das Cultusministerium die Angelegenheiten der Kirche 
verwalten, namentlich auch alle Stellen königlichen Patronats 
besetzen, diesem aber, um zu verhüten, daß der Cultusminister 
nicht etwa die eine oder die andere extreme Richtung in der 
Kirche zur Geltung bringen könne, ein Consistorium über- 
wachend zur Seite gestellt, als Mittelinstanz bei jeder Kreis- 
direction ein Kirchen= und Schulrath angestellt werden solle. 
Es war also nicht eine Aufhebung sondern nur eine Abände- 
rung der Consistorialverfassung beabsichtigt, bei der es sich aber 
doch um die wichtige Principfrage handelte, ob und inwieweit 
die Leitung der Kirche in weltliche Hände gegeben werden solle; 
und eben deshalb widerrieth die Deputation der ersten Kammer, 
von der Annahme ausgehend, daß die neue Einrichtung der 
Selbständigkeit der Kirche dem Staate keinen Eintrag thun 
dürfe, durch ihren Referenten, Prinz Johann, die Annahme 
des Entwurfs. Selbst die beiden ersten Geistlichen des Landes 
waren in dieser Frage entgegengesetzter Meinung. Ammon 
sprach sich im Sinne der Regierung aus, Großmann sah in 
dem Plane nur eine Secularisierung der Kirche, in dem Landes- 
consistorium desselben nur eine von allen wesentlichen Merk- 
malen eines solchen entblößte bloße Prüfungsbehörde, außer 
Stand, was man ihm sonst noch auferlege, zu leisten. Schließlich 
nahm auch die erste Kammer, wenn auch nur mit einer Stimme 
Mehrheit den Entwurf an, aber Großmanns Voraussicht gieng 
in Erfüllung: das neue Landesconsistorium hat es nie über eine 
schattenhafte Existenz hinausgebracht und so sah sich die Kirche, 
nachdem im Juni 1835 die Aufhebung der Consistorien zu 
Dresden und Leipzig und die Überweisung ihrer Ressorts theils 
an die Appellationsgerichte und Kreisdirectionen, theils an das 
evangelische Landesconsistorium erfolgt war, in die engste Ab- 
hängigkeit von der Staatsgewalt versetzt. 
Wie nicht anders zu erwarten stand, wurde auch das Ver- 
hältniß der Katholiken zu den Envangelischen vor das Forum 
des Landtags gezogen. Den ersten Anlaß dazu gab eine das 
Gleichheitsverhältniß der evangelischen und der katholischen Kirche 
der Kreislande betreffende Vorstellung, welche die evangelische
	        
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