Landtag von 1833—1334. 483
Geistlichkeit Dresdens an die Kammern richtete, worauf letztere
an die Regierung das Ersuchen stellten, ihnen das Resultat der
gewünschten Erörterungen hinsichtlich des dem Staate über die
katholische Kirche zustehenden jus circa sacra vorzulegen.
Außerdem beantragte bei Berathung des Budgets die zweite
Kammer, daß weder den Staatscassen ein Beitrag zum katho-
lischen Cultus angesonnen noch den Katholiken die Errichtung
neuer Kirchen, Schulen oder anderer frommer Anstalten ohne
Genehmigung des Cultusministeriums gestattet werden mäöge.
Von seiten der Regierung wurde ein Gesetz über die gemischten
Ehen 1) vorgelegt, bestimmt, den überwiegenden Einfluß, welchen
das Mandat von 1827 den besonderen Grundsätzen der ka-
tholischen Kirche einräumte, zu beschränken, und obgleich die
katholische Geistlichkeit des Landes gegen die darin enthaltenen
Grundsätze remonstrierte, nahmen es die Kammern an, nicht
ohne noch einige verschärfende Zusätze dazu gemacht zu haben
(Gesetz vom 1. November 1836). Überhaupt aber gehörte es
zu den wohlthätigsten Wirkungen des erwachten öffentlichen
Lebens, daß die katholische Propaganda sich fortan eine Zeit
lang vorsichtiger zurückhielt und das gegenseitige Verhältniß der
beiden Confessinnen in Folge davon einen friedlicheren Charakter
annahm.
Über diesen Arbeiten war der Herbst herangekommen, als
man sich überzeugte, daß, wenn man in der bisherigen Weise
fortfahre, das ganze nächste Jahr zur Bewältigung der Vor-
lagen nicht ausreichen werde, daß es daher nothwendig sei,
nicht nur den Gang der Berathungen abzukürzen sondern auch
unter den Vorlagen eine Auswahl zu treffen und die nicht
unaufschiebbaren bis auf den nächsten Landtag zurückzulegen.
Zu letzterer Kategorie gedachte die erste Kammer auch die
Schulgesetze zu rechnen, hätte nicht besonders Großmann darauf
gedrungen diese, namentlich das schon von der zweiten Kammer
berathene Volksschulgesetz noch auf diesem Landtage zu erledigen.
1) Nach den Ermittelungen des Statislischen Vereins lebten auf dem
Lande 4526 Katholiken in gemischter Ehe.
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