Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Landtag von 1833—1334. 483 
Geistlichkeit Dresdens an die Kammern richtete, worauf letztere 
an die Regierung das Ersuchen stellten, ihnen das Resultat der 
gewünschten Erörterungen hinsichtlich des dem Staate über die 
katholische Kirche zustehenden jus circa sacra vorzulegen. 
Außerdem beantragte bei Berathung des Budgets die zweite 
Kammer, daß weder den Staatscassen ein Beitrag zum katho- 
lischen Cultus angesonnen noch den Katholiken die Errichtung 
neuer Kirchen, Schulen oder anderer frommer Anstalten ohne 
Genehmigung des Cultusministeriums gestattet werden mäöge. 
Von seiten der Regierung wurde ein Gesetz über die gemischten 
Ehen 1) vorgelegt, bestimmt, den überwiegenden Einfluß, welchen 
das Mandat von 1827 den besonderen Grundsätzen der ka- 
tholischen Kirche einräumte, zu beschränken, und obgleich die 
katholische Geistlichkeit des Landes gegen die darin enthaltenen 
Grundsätze remonstrierte, nahmen es die Kammern an, nicht 
ohne noch einige verschärfende Zusätze dazu gemacht zu haben 
(Gesetz vom 1. November 1836). Überhaupt aber gehörte es 
zu den wohlthätigsten Wirkungen des erwachten öffentlichen 
Lebens, daß die katholische Propaganda sich fortan eine Zeit 
lang vorsichtiger zurückhielt und das gegenseitige Verhältniß der 
beiden Confessinnen in Folge davon einen friedlicheren Charakter 
annahm. 
Über diesen Arbeiten war der Herbst herangekommen, als 
man sich überzeugte, daß, wenn man in der bisherigen Weise 
fortfahre, das ganze nächste Jahr zur Bewältigung der Vor- 
lagen nicht ausreichen werde, daß es daher nothwendig sei, 
nicht nur den Gang der Berathungen abzukürzen sondern auch 
unter den Vorlagen eine Auswahl zu treffen und die nicht 
unaufschiebbaren bis auf den nächsten Landtag zurückzulegen. 
Zu letzterer Kategorie gedachte die erste Kammer auch die 
Schulgesetze zu rechnen, hätte nicht besonders Großmann darauf 
gedrungen diese, namentlich das schon von der zweiten Kammer 
berathene Volksschulgesetz noch auf diesem Landtage zu erledigen. 
1) Nach den Ermittelungen des Statislischen Vereins lebten auf dem 
Lande 4526 Katholiken in gemischter Ehe. 
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