484 Sachsen von 1833—18486.
Hier war freilich auch der Nothstand übergroß; das sächsische
Volksschulwesen, im achtzehnten Jahrhundert ein Muster für
andere Länder, hatte sich in den letzten Jahrzehnten von dem
rüstiger vorschreitender Staaten weit überflügeln lassen. Es
fehlte an Lehrern, daher viele derselben eine zu große Anzahl
Kinder zu unterrichten hatten, an Lehrmitteln und Schulräumen,
und die vorhandenen waren von unausreichender Beschaffenheit.
Die Zahl der in Dresden allein ganz ohne Unterricht auf-
wachsenden Kinder veranschlagte Minister Müller auf 800;
noch bestanden gegen 700 nicht confirmierte Kinderlehrer= oder
Katechetenschulen, meist ohne eigenes Schulhaus und im kläg-
lichsten Zustande, in denen 41220 Kinder nur den dürftigsten
Unterricht erhielten; die unterste Classe dieser Lehrer, zum
Theil mit 50 Thlr. Gehalt, bildeten die sogenannten Reihe-
oder Wandelschullehrer, welche der Reihe nach in den Häusern
ihre Kost erholen, Schule halten und wohnen mußten !). Da
brachte nun das neue Volksschulgesetz (vom 6. Juni 1835)
Abhilfe; es gab Vorschriften über die Einrichtung der Schulen,
die Verbindlichkeit der Schulgemeinden für Gründung und Er-
haltung derselben, die Anstellung, Rechte und Verbindlichkeiten
der Lehrer ihrer Gemeinde gegenüber, die den Kindern wie
deren Eltern und Erziehern obliegenden Pflichten und die Local-
aufsicht über die Schulen und setzte den Minimalgehalt eines
Schullehrers auf 120 Thlr., den eines Kirchschullehrers auf
200 Thlr. fest; außerdem bewilligten die Kammern 10000 Thlr.
zur Unterstützung armer Gemeinden ). Das Gesetz über die
Gelehrtenschulen wurde ebenso wie die Gewerbeordnung von
der Regierung zurückgezogen. Am 30. October 1834 erfolgte
der feierliche Schluß des ersten constitutionellen Landtags,
nachdem derselbe 21 Monate getagt hatte 5).
1) Das Volksschulwesen in Sachsen, Leipzig 1833.
2) Im Jahre 1826 gründete Amtsprediger G. F. Döhner in Freiberg
aus dem Erlös des von ihm herausgegebenen sächsischen Volksschulsreundes
eine Pensionscasse für Wittwen und Waisen evangelischer Schullehrer.
3) Von seiten der Regierung waren an denselben 116 Mlttheilungen
ergangen; die Registrande der ersten Kammer wies 982, die der zweiten