488 Sachsen von 1833—1848.
Die Regierung König Friedrich Augusts begann unter den
günstigsten Adspecten. Berechtigten schon der ruhige, gemessene
Gang der Verwaltung, die ungestörte Eintracht zwischen Re-
gierung und Ständen, die Gewissenhaftigkeit in Erfüllung aller
eingegangenen Verpflichtungen zu den besten Hoffnungen für die
Zukunft, so gab die seit dem Anschluß an den Zollverein nach
allen Seiten vermehrte Thätigkeit und die dadurch erzeugte
Steigerung des inneren Wohlstandes ein Gefühl der Behaglich-
keit und Zufriedenheit, wie es Sachsen lange nicht gekannt hatte
und welches naturgemäß die Sorgfalt der Staatsregierung vor-
zugsweise auf die Entwickelung der materiellen Interessen hin-
lenkte. Noch immer freilich spukte der Wahn, daß sie dieselben
nicht bloß zu fördern sondern unmittelbar zu unterstützen ver-
pflichtet sei, doch wurde schon 1833 die von ihr beantragte
Bildung eines Actienvereins zur Unterstützung besonders wich-
tiger industrieller Unternehmungen mit einem Capital von
50000 Thlr. unter Staatsgarantie auf Eisenstucks Warnung
vor übertriebener Einmischung des Staats in das Gewerb-
und Fabrikwesen von der Kammer abgelehnt. Zur Hebung der
Tuchfabrikation schaffte die Regierung Maschinen an, die sie
den Fabrikaten erst zu unentgeltlicher Benutzung überließ, dann
billig verkaufte, ließ durch einen niederländischen Walker die
Gebrechen der Fabrikation untersuchen, machte Vorschüsse rr.,
veranstaltete Preisbewerbungen, setzte Prämien aus für allerlei
Erfindungen und Verbesserungen 1). Der bereits 1831 für die
Wiederkehr der Gewerbeausstellungen in Dresden auf je drei
Jahre ausgedehnte Zeitraum wurde 1840 in einen fünfjährigen
verwandelt. Immer mehr brach sich die Einsicht Bahn, daß
es dem Gewerbestand vor allen andern noth thue sich von
alten, unzeitgemäßen Gewohnheiten loszureißen und sich eine
höhere theoretische Bildung anzueignen, ein Ziel, auf welches
drich, Mitregent von Sachsen, und J. W. v. Goethe, herausgegeben
v. Heidler, Prag 1837. J. G. A. Frenzel, Köuig Friedrich August
als Kunstfreund und Kunstsammler (1854).
1) 1840 gewährten die Stände als letzte derartige Bewilligung 20000
Thaler zu gewerblichen Vorschllssen.