Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

494 Sachsen von 1833 -1848. 
Aufnahme der ausdrücklichen Concession des Landesherrn be- 
durfte; diese aber erstreckte sich immer nur auf das Haupt der 
Familie und mußte daher bei dessen Tode, bei Anlegung einer 
besonderen Wirthschaft seitens der Kinder oder bei deren Ver- 
heirathung erneuert werden; sie durften nur zwei jüdische 
Dienstboten halten und, ausgeschlossen von allen politischen 
Rechten, allen bürgerlichen Gewerben und vom Grundbesitz, 
nur Schacher und Geldgeschäfte treiben 1), in der Regel nur 
in Dresden und Leipzig und auch hier nur in der inneren 
Stadt, auf dem Lande aber gar nicht wohnen. Einzig die Auf- 
dingung jüdischer Lehrlinge bei christlichen Meistern gestattete 
1818 die Regierung der israelitischen Gemeinde zu Dresden 
trotz wiederholten Protestes der dortigen Innungen. Hierauf 
bildete sich 1829 an M. Mendelssohns hundertjährigem Ge- 
burtstage im Schoße der Judenschaft selbst ein Verein zu dem 
Zwecke, Handwerke, Künste und Wissenschaften so wie jede 
nützliche Thätigkeit bei der dresdner israelitischen Jugend zu 
fördern und überhaupt verbesserte Gesinnungen über Ilraeliten 
und Israclitenthum zu verbreiten; aber noch 1833 verklagten 
die Altesten der dresdner Schuhmacherinnung zwei Meister, weil 
sie ihr Handwerk zwei jüdischen Knaben lehrten. Ewlich er- 
barmten sich auch die Stände der trostlosen Lage der Juden und 
bei Berathung der Verfassungsurkunde wurde zu ihren Gunsten 
bei § 33 ein Zusatz beschlossen, der die Regierung in Stand 
setzen sollte, die staatsbürgerlichen Verhältnisse derselben durch 
künftige Gesetze zu verbessern, und auf dem ersten constitutio- 
nellen Landtage befürwortete Krug, der schon 1828 in einer 
Flugschrift für die Emancipation der Juden eingetreten war, 
mit Wärme eine auf seine eigene Veranlassung eingereichte 
1) Dazu noch verschiedene besondere Localbestimmungen: in Dresden 
3. B. hatte die Judenschaft bei jeder, auch der geringsien Feuersbrunst 
10 Thlr. zu bezahlen, woflr 1834 die persönliche Stellung von zwölf 
Israeliten zur Hilfsleistung beim Löschen angeordnet wurde; Juden, welche 
Freiberg passterten, mußten sich zu Verhlltung heimlichen Auflaufs von 
Bergproducten bei ihren Geschäftsgängen durch von ihnen selbst zu hono- 
rierende Polizeidiener begleiten lassen.
	        
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