Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

502 Sachsen von 1833—1848. 
der anfänglichen Absicht für den schwierigsten Theil im Vogt- 
lande Pferdebahn zu verwenden absah und sich nach dem Ent- 
wurfe des Majors Wilke zu zwei großen Überbrückungen über 
die Thäler der Gältzsch und der Elster entschloß, so daß die 
Regierung um die Fortsetzung des Baues zu ermöglichen der 
sctiengesellschaft sehr bedeutende Erleichterungen und Zuschüsse 
kugestehen mußte, die schließlich doch nicht genügten um dieselbe 
am Leben zu erhalten. Trotzdem blieb man bei der Ansicht, 
daß Sachsen besser thue den Staatsbau mäglichst zu vermeiden 
und sich auf Unterstützung des Privatbaues zu beschränken. 
Im Jahre 1844 wurde die Concession für die sächsisch-schlesische 
Bahn und von Binnenbahnen für die Linie Chemnitz-Riesa, 
letztere in der Weise ertheilt, daß sich der Staat 10000 Actien 
reservierte, und da die Besorgniß erwachte, daß die Bahn von 
Wien und Prag nach Berlin sich mit Umgehung Sachsens auf 
Görlitz richten werde, erhielt 1845 eine Privatgesellschaft die 
Concession für die Linie Löbau-Zittau, bei welcher sich der 
Staat ebenfalls mit 5000 Actien betheiligte. Nur bei der 
sächsisch-böhmischen Bahn, welche gemäß der Ubereinkunft mit 
der ssterreichischen Regierung spätestens 1846 in Angriff ge- 
nommen werden und binnen acht Jahren vollendet sein sollte, 
entschied man sich, weil sich kein Privatunternehmer dafür fand, 
für den Staatsbau. 
Mit dieser Vervollkommnung der Verkehrsmittel hielt die 
Elbschiffahrt nicht gleichen Schritt, da die auf Erleichterung 
der Schiffahrtsabgaben gerichteten Bemühungen der sächsischen 
Regierung nur von geringem Erfolge begleitet waren. Nach- 
dem im Jahre 1842, demjenigen, in welchem die Elbe seit 
Menschengedenken den niedrigsten Stand erreichte, die erste 
Stromschau durch die hydrotechnische Commission stattgefunden 
hatte, wurde zwar 13. April 1844 zu Dresden die Additional- 
acte zur Elhbschiffahrtsacte von 1821 vereinbart und durch 
dieselbe die gänzliche Befreiung des sächsischen Binnenverkehrs 
und der Personendampfschiffe, welche seit 1837 den Strom 
befuhren, ermöglicht; da sie aber gerade den wichtigsten Artikeln 
keine Zollermäßigung zugestand, so wendeten sich diese sogar
	        
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