Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Die Grundstener. 507 
entworfenen Methode aus, deren praktische Anwendbarkeit in 
jedem der fünf Landestheile an je einer Quadratmeile geprüft 
werden sollte. Da aber dieser erste Versuch sehr ungünstig 
ausflel, so empfahl die mit dem Geschäft beauftragte Commission 
eine andere, vom Commissionsrath Blochmann vorgeschlagene 
Methode. Der Verdacht, daß es auf eine Hinauszögerung der 
ganzen Sache abgrsehen sei, wurde bestärkt, als die Stände 
von 1830 darauf antrugen, das Geschäft bis zu nochmaliger 
Prüfung durch eine besondere Deputation vorläufig zu sistieren 2). 
In dieser Lage befand sich die Angelegenheit, als die Regierung 
von den Ständen 1833, ohne ein bezügliches Gesetz vorzulegen, 
ein Gutachten darüber verlangte. Nach sehr eingehemen De- 
batten empfahl die erste Kammer eine der beiden Vermessungs- 
methoden alternativ anzuwenden, erklärte sich für die bloch- 
mannsche Abschätzungsmethode, entschied sich um dem Vorwurf zu 
begegnen, als gehe auch sie auf eine absichtliche Verzögerung der 
Maßregel aus, fast einsämmig für die sofortige Aufhebung der 
Realbefreiungen und beantragte die Vorlegung eines Gesetzes 
über die Vesteuerung und Entschädigung der Steuerfreien, durch 
welches letztere den Steuerbaren unerwartet der Feststellung 
des neuen Grundsteuer-Systems gleichgestellt würden; die zweite 
Kammer verwarf die blochmannsche Methode und erklärte sich 
für eine Zerlegung des ganzen Geschäfts in drei Theile: in 
die Feststellung der verschiedenen Abstufungen jeder Culturart 
einer Gemeindeflur nach ihrem Nutzungswerth, in die Ein- 
schätzung sämtlicher Grundstücke derselben durch die Eingesessenen 
ohne Zuthun des Abschätzungscommissars und in die Berechnung 
der Steuereinheiten durch die Behörde. 
Im Jahre 1835 begannen die Vorarbeiten, bis 1843 
waren dieselben mit einem Kostenaufwande von 822148 Thlrn. 
beendigt und sämtliche Flurbücher und Kataster aufgestellt, so 
daß die neue Grundsteuer mit dem Jahre 1844 in Kraft 
1) W. Gerhard, Blick auf einige Steuerverhältnisse im Känigreich 
Sachsen (1831). — AUgl. die Erläuterungen des Abg. Runde in Beil. 
1. d. Protokollen der zweiten Kammer 1833—1834 I. 733 fl.
	        
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