508 Sachsen von 1833—1848.
treten konnte (Gesetz vom 9. September 1843). Im Ganzen
waren 3373 ländliche und 143 städtische Flurcomplexe, die
zusammen 1,779710 Parzellen lieferten, vermessen und boni-
tiert, 11,863460 Steuereinheiten in den Städten, 36,788594
in den Landgemeinden, zusammen also 48,652054 abgeschätzt
worden unter Leitung des Commissionsraths Dr. Runde, der
sich schon auf dem Landtag von 1833—1834 als der gründ-
lichste Kenner dieser Angelegenheit bewährt hatte. Zur Ent-
schädigung der früheren Steuerfreien waren 4 Millionen Thlr.
in neucreierten 3 % Obligationen angewiesen (Gesetz vom
15. Juni 1843) 1); die Summe der aufgehobenen Steuern
betrug 1,222864 Thlr. .), der Reinertrag der neuen Steuer
wurde zu 1,341233 Thlrn., also ein Überschuß von 118368
Thlrn. veranschlagt. Nur die eine Klage wurde bald laut,
daß in Folge des angewandten Verfahrens, das Land, da alle
Reinerträge in Roggenwerth ausgedrückt wurden, nach der
Verschiedenheit der Getreidepreise in 46 Roggenpreisbezirke zu
theilen und für jeden derselben die Roggenpreise nach einem
zehnjährigen Durchschnitte zu ermitteln 2), gerade die ärmsten
Gegenden, das Vogtland und das Gebirge, bei der Abschätzung
und Bonitierung zu stark angezogen worden seien.
An ferneren für den Grurdbesitz wichtigen Gesetzen brachte
der Landtag von 1842—1843 das über das Hypothekenwesen
1) In mehr als 50000 Einzelposten wurden davon bis 1850, wo
dleses Entschädigungswerk seine Endschaft erreichte, gewährt: an Ritter-
gliter 1,817187 Thlr., an Kirchen, Schulen #c. 510574 Thlr., an Ge-
meinden 1,698938 Thlr. ·
2) Mit der Einführung des neuen Grundsteuer-Systeme erloschen die
bisher vom Grundeigenthum entrichteten Steuern und Abgaben, nämlich
bie Schock-, Quatember- und Accis. Grundsteuer, die Kavalerieverpflegungs-,
Portions- und Rationsgelder, das Donativ und andere ritterschaftliche
Beiträge, die schönburgischen Contingentgelder, das Quatember-Steuer-
Aquivalent der Herrschaft Wildenfels; in der Oberlausitz außerdem die
Rauch- und Mundsteuer, die Grundanlage, die Grundstener in den Be-
zirken der Vierstädte u. s. w.
3) Runde, Die scchsische Landesabschätzung und deren Rechtfertigung,
Dresden 1850.