514 Sachsen von 1833—1848.
garten -Crusius, Grimma unter Weichert und Wunder, er-
freuten sich eines guten Rufes. v. Wietersheim, seit 1840
v. Carlowitz' Nachfolger als Cultusminister, schenkte den
Gelehrtenschulen viel Aufmerksamkeit, insbesondere trachtete er
nach Beseitigung der städtischen Patronats- und Collaturrechte
über dieselben und brachte die zu Freiberg, Plauen und Zwickau
unter die Leitung des Staats. Dadurch, sowie durch die Er-
höhung der ständischen Bewilligung auf jährlich 12000 Thlr.
gewann er den Standpunkt, von dem aus die Verbesserung
des Gelehrtenschulwesens mit Erfolg unternommen werden
konnte. Der Unterricht in der Muttersprache, Geschichte und
Mathematik erhielt nun den ihm gebührenden Platz und das
Regulativ für die Gelehrtenschulen Sachsens, welchem eine
commissarische Revision dieser Anstalten folgte, enthielt sogar
die Vorschrift, daß dieselben ihre Aufgabe nicht bloß in christ-
licher sondern auch in nationaler Beziehung erfüllen sollten.
Ein Beweis für die günstigen Wirkungen dieser Reformen war
es, daß wiederholt ausländische Schulmänner Sachsen besuchten
um von den Einrichtungen der sächsischen Schulen Kenntniß zu
nehmen und einer derselben das Geständniß ablegte, daß das,
was anderwärts sich nur auf dem Papier schön ausnehme, sich
hier verwirklicht finde. Doch würde das oft und laut aus-
gesprochene Interesse der Stände an der Schule noch dank-
barer anerkannt worden sein, wenn es mit weniger ängstlicher
Rücksicht auf eine Mehrbelastung des Staats bethätigt worden
wäre. Zwar wurde, nachdem die Geistlichen eine Wittwen-
und Waisencasse schon 1837 erhalten hatten, eine ebenfolche
(1. Juli 1840) für die evangelischen Lehrer errichtet, welche
durch Überweisung verschiedener Fonds gleich bei ihrer Er-
öffnung ein Capital von 134700 Thlr. und außerdem stän-
dische Zuschüsse erhielt; doch aber blieb die Lage vieler Volks-
schullehrer eine kümmerliche ). Die Kammern verhamdelten
1842 viel darüber, wie diesem Nothstande abzuhelfen sei, aber
1) 1842 erxistierten noch immer 36 Lehrerstellen mit weniger als 120
Thlrn., 361 mit 120 Thlru., 245 von 120—150 Thlrn. Gehalt.