Beginn des politischen Kampses. 619
der veralteten Kreistagsordnung von 1811 scheiterte an ihrer
Forderung, daß die Rittergutsbesitzer sämtlich, Städte und
Bauernstand nur durch Abgeordnete an den Kreistagen Theil
zu nehmen berechtigt sein sollten; bei den Verhandlungen über
das Gesetz wegen der Verpflichtung der Gemeinden zur Auf-
bringung des Aufwandes für ihre Kirchen und Schulen (vom
8. März 1838) widersprachen die Rittergutsbesitzer der Bei-
ziehung ihrer Güter zu den Parochiallasten sehr lebbaft und
setzten schließlich wenigstens durch, daß ihnen provisorisch, bis
zur Einführung der Grundsteuer, ein Abzug von 25 % zu-
gestanden wurde und ihr Beitrag nie zwei Drittheil der auf
die Grundstücke fallenden Hälfte übersteigen dürfe (Gesetz vom
8. März 1838). Kein Wunder daher, daß auch die Frage
wegen Aufhebung der Patrimonialgerichte förmlich zur Partei-
frage wurde, als der Justizminister v. Könneritz ein Gesetz
über die Bildung von Bezirksgerichten vorlegte, in welchem
der frühere Versuch, die Patrimonialgerichte in verbesserter
Form beizubehalten, als aussichtslos aufgegeben und die Be-
seitigung derselben offen als die nothwendige Voraussetzung für
die Umgestaltung der Untergerichte, für die Concentration der
den Feudalherren entwundenen Macht in den Händen des
Staats proklamiert war. Nach hartem Kampfe erklärte sich
die erste Kammer gegen nur sechs Stimmen für Aufrecht-
erhaltung der Patrimonialgerichtsbarkeit und lehnte den Ent-
wurf ab, worauf die Deputation der zweiten Kammer im Ein-
verständniß mit der Regierung die specielle Berathung des
Entwurfs als nutzlos aufgab.
Auf der anderen Seite tauchten schon auf diesem Landtage
die ersten Spuren einer von dem schwungvollen Liberalismus
der süddeutschen Kammern angewehten Opposition auf, die von
unscheinbaren Anfängen ausgehend aber bald mit wachsender
Stärke und Zurersicht auftretend ein neues Element in den
dresdner Ständesaal brachte, damit aber auch zu einem all-
mählich immer enger werdenden Bunde zwischen den von ihr
Angegriffenen, der Regierung und der Aristokratie, führte.
Das Vogtland, damals der politisch erregteste Theil des Landes,