522 Sachsen von 1833—1848.
den Vertretern des friedfertigen Bürgerthums, Eisenstuck, der
sogleich in der ersten Sitzung eine beruhigende Mittheilung
über die in der hannoverschen Verfassungsfrage beim Bundes-
tage stattgehabten Verhandlungen und die Theilnahme der
sächsischen Regierung daran verlangte, zum nicht geringen
Verdruß der Regierung, die, obgleich sie nebst Baiern, Wür-
temberg, Baden und den Ernestinern für Aufrechthaltung der
hannoverschen Verfassung gestimmt hatte, doch nicht den Muth
besaß sich offen zu dem verletzten Rechte zu bekennen, und
v. Zeschau beeilte sich zu erklären: da die Sitzungen der Bundes-
versammlung nicht öffentlich seien, so befinde sich die Regierung,
deren Gesinnung über diese Angelegenheit übrigens nicht zweifel-
haft sei, außer Stand nähere Mittheilungen als bereits durch
die öffentlichen Blätter geschehen zu machen. Allein Eisenstuck,
voll Unwillen, daß man die Stände in einer für Deutschland
so wichtigen Sache auf Zeitungsnachrichten verweise, beharrte
dabei, daß bei der allgemein erweckten Furcht vor einer
Gefährdung des öffentlichen Rechtszustandes eine beruhigende
Erklärung unerläßlich sei. Auf Grund des von Watdorf er-
statteten Berichtes rerwahrte die zweite Kammer das Recht
und die Pflicht der Stände alles zu thun, was in ihren
Kräften stehe um die traurigen Folgen jenes Ereignisses für
die Rechtsverhältnisse des gemeimamen Vaterlandes abzuwenden
und forderte unter vielfachem Widerspruche des Ministers
v. Zeschau die Regierung auf ihren Einfluß zu Wiederher-
stelluug des in Hannover gestörten Rechtszustandes auch
fernerhin kräftigst zu verwenden und bei der Bundesversamm-
lung nicht nur eine authentische Interpretation der von der
bannoverschen Regierung bekannt gemachten Entscheidung des
Bundestags sondern auch die Wiederherstellung der Veröffent-
lichung der Bundestagsverhandlungen und die Einsetzung eines
Bundes-Staatsgerichtshofes zu beantragen. Die erste Kammer
dagegen, in der Uberzeugung, daß jene Rechtsfrage schon in
der Bundesversammlung ihren Nichter finden werde, eignete
sich von diesen Anträgen nur die beiden letzten an, die zweite
fügte sich, damit wenigstens etwas geschehe, aber selbst diese