Landtag von 1839/40. 523
Anträge wurden im Landtagsabschiede zurückwiesen, da der
erstere Punkt lediglich zur inneren Geschäftsordnung des Bundes-
tags gehöre, zu dem zweiten aber im Hinblick auf die Ver-
hältnisse Sachsens ohnedies keine Veranlassung vorliege. Eine
auf Stellung der sächsischen Verfassung unter die Garantie des
Bundes gerichtete Petition, welche im Zusammenhange mit
jener Angelegenheit ein Mitglied der ersten Kammer, Ziegler
v. Klipphausen, bei der zweiten einreichte, fand zwar keinen
Anklang, „da die anerkannte und makellose Gewissenhaftigkeit, Ge-
rechtigkeit und Worttreue des Königs und seines Hauses höher
stehe als jede auswärts zu suchende Garantie“, gab aber den
unerwarteten Anlaß zu einem Conflict mit Lindenau, der, da
die zweite Kammer seiner Behauptung, daß nach der Ver-
fassung ein Ständemitglied eine Petition nur in seiner Kammer
einbringen dürfte, einstimmig entgegentrat, seine Entlassung
anbot und erst, nachdem der König seine Auffassung aus-
drücklich als die richtige anerkannt und die Kammern sich bereit-
willig dieser Entscheidung unterworfen hatten, wieder an den
ständischen Verhandlungen Theil nahm.
Den Mißton, den dieser Zwischenfall zurückließ, zu ver-
wischen, war leider das Preßgesetz, welches die Regierung in
Erfüllung ihres am vorigen Landtage gegebenen Versprechens
den Ständen vorlegte, sehr wenig geeignet. Der von Todt
erstattete Bericht sprach sich darüber dermaßen abfällig aus,
daß die Regierung den Entwurf lieber ganz zurückzog. Nicht
viel besseren Erfolg hatte sie mit dem die Communalgarde
betreffenden Erläuterungsgesetze; denn wenn auch die zuneh-
mende Erkaltung gegen dieses Vielen lästige Institut sich nicht
abläugnen ließ, so schien doch in dem Regierungsvorschlag,
welcher es mehr zu einem Polizeiorgane zu machen und die
Selbstwahl der Offiziere einzuschränken strebte, das schlechteste
Mittel zur Abhilfe gefunden und in der Debatte mußte sich der
Kriegsminister v. Nostitz-Wallwitz für die Außerung: „wenn, was
nicht zu fürchten, in Sachsen je wieder unruhige Bewegungen ent-
stehen sollten, so werde die Regierung die Kraft haben sie zu zermal-
men“, von Eisenstuck eine ernste Zurechtweisung gefallen lassen.