Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Landtag von 1839/40. 523 
Anträge wurden im Landtagsabschiede zurückwiesen, da der 
erstere Punkt lediglich zur inneren Geschäftsordnung des Bundes- 
tags gehöre, zu dem zweiten aber im Hinblick auf die Ver- 
hältnisse Sachsens ohnedies keine Veranlassung vorliege. Eine 
auf Stellung der sächsischen Verfassung unter die Garantie des 
Bundes gerichtete Petition, welche im Zusammenhange mit 
jener Angelegenheit ein Mitglied der ersten Kammer, Ziegler 
v. Klipphausen, bei der zweiten einreichte, fand zwar keinen 
Anklang, „da die anerkannte und makellose Gewissenhaftigkeit, Ge- 
rechtigkeit und Worttreue des Königs und seines Hauses höher 
stehe als jede auswärts zu suchende Garantie“, gab aber den 
unerwarteten Anlaß zu einem Conflict mit Lindenau, der, da 
die zweite Kammer seiner Behauptung, daß nach der Ver- 
fassung ein Ständemitglied eine Petition nur in seiner Kammer 
einbringen dürfte, einstimmig entgegentrat, seine Entlassung 
anbot und erst, nachdem der König seine Auffassung aus- 
drücklich als die richtige anerkannt und die Kammern sich bereit- 
willig dieser Entscheidung unterworfen hatten, wieder an den 
ständischen Verhandlungen Theil nahm. 
Den Mißton, den dieser Zwischenfall zurückließ, zu ver- 
wischen, war leider das Preßgesetz, welches die Regierung in 
Erfüllung ihres am vorigen Landtage gegebenen Versprechens 
den Ständen vorlegte, sehr wenig geeignet. Der von Todt 
erstattete Bericht sprach sich darüber dermaßen abfällig aus, 
daß die Regierung den Entwurf lieber ganz zurückzog. Nicht 
viel besseren Erfolg hatte sie mit dem die Communalgarde 
betreffenden Erläuterungsgesetze; denn wenn auch die zuneh- 
mende Erkaltung gegen dieses Vielen lästige Institut sich nicht 
abläugnen ließ, so schien doch in dem Regierungsvorschlag, 
welcher es mehr zu einem Polizeiorgane zu machen und die 
Selbstwahl der Offiziere einzuschränken strebte, das schlechteste 
Mittel zur Abhilfe gefunden und in der Debatte mußte sich der 
Kriegsminister v. Nostitz-Wallwitz für die Außerung: „wenn, was 
nicht zu fürchten, in Sachsen je wieder unruhige Bewegungen ent- 
stehen sollten, so werde die Regierung die Kraft haben sie zu zermal- 
men“, von Eisenstuck eine ernste Zurechtweisung gefallen lassen.
	        
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