Landtag 1842/43. Lindenau's Rücktritt. 535
syostem von 1831 seine höchst nothwendige und wohlthätige
Aufgabe gelöst, den Grund und Boden befreit, die Gleichheit
der Besteuerung und zahlreiche materielle Verbesserungen her-
gestellt, aber mit den von allen Seiten in das Volk eindringenden
politischen Iveen vermochte es nicht zu rechnen. Der eigentliche
Gründer der Verfassung von 1831, Lindenau, sah sich hier
von Forderungen bestürmt, die jenseits seiner eignen politischen
Überzeugung lagen, dort von einer Reaction überstimmt, die
sich dem vom Bundestag patronisierten Systeme des unerbitt-
lichen Widerstandes gegen allen Und jeden Fortschritt mit trau-
riger Beflissenheit anschloß. Unfähig in dem ausgebrochenen
Kampfe seine Stellung zu behaupten, von seinen eignen Collegen
verläugnet, trat er unmittelbar nach Schluß des Landtags von
seinem Posten zurück. Unterlegen im Kampfe gegen den Geist
der alten Bevorrechtung nahm er die Popularität, deren er
sich wie selten ein Staatsmann erfreut hatte, in das Privat-
leben mit hinüber, und nie ist in Sachsen sein Name anders
als mit höchster Dankbarkeit genannt worden 1).
Lindenau's Sturz bedeutete den Triumph der Reaction;
v. Könneritz trat an die Spitze des Ministeriums ½) mit der
ausgesprochenen Absicht, der anschwellenden Fluth revolutionärer
Ideen einen unübersteiglichen Damm entgegenzusetzen. Wie
aufrichtig loyal dres Volkes Gesinnung sei, mochte der herzliche
Empfang lehren, der allgemein dem Könige bei seiner Rückkehr
aus England zu Theil wurde, wo er der Königin Victoria
persönlich für den verliehenen Hosenbandorden seinen Dank
abgestattet hatte; aber der reactionäre Umschlag in Preußen
machte sich nun einmal auch in Sachsen mehr und mehr gel-
tend. Das alte Vertrauen war einer argwöhnischen Gereizt-
1) Er starb 21. Mai 1853 auf seinem Gute Polhof im Alten-
burzischen. "
2) Dasselbe bestand nunmehr aus: v. Könneritz, Justiz und Aus-
wärtiges; E. G. v. Nostitz und Jänkendorf, nach dessen Austritt
Sept. 1844 (sl. 1858) J. P. v. Falkenstein, Inneres; G. v. Nostitz-
Wallwit, seit 1846 C. F. G. v. Oppell, Krieg; v. Zeschau,
Finanzen; E. v. Wietersheim. Cultus und öffentlicher Unterricht.