Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Landtag 1842/43. Lindenau's Rücktritt. 535 
syostem von 1831 seine höchst nothwendige und wohlthätige 
Aufgabe gelöst, den Grund und Boden befreit, die Gleichheit 
der Besteuerung und zahlreiche materielle Verbesserungen her- 
gestellt, aber mit den von allen Seiten in das Volk eindringenden 
politischen Iveen vermochte es nicht zu rechnen. Der eigentliche 
Gründer der Verfassung von 1831, Lindenau, sah sich hier 
von Forderungen bestürmt, die jenseits seiner eignen politischen 
Überzeugung lagen, dort von einer Reaction überstimmt, die 
sich dem vom Bundestag patronisierten Systeme des unerbitt- 
lichen Widerstandes gegen allen Und jeden Fortschritt mit trau- 
riger Beflissenheit anschloß. Unfähig in dem ausgebrochenen 
Kampfe seine Stellung zu behaupten, von seinen eignen Collegen 
verläugnet, trat er unmittelbar nach Schluß des Landtags von 
seinem Posten zurück. Unterlegen im Kampfe gegen den Geist 
der alten Bevorrechtung nahm er die Popularität, deren er 
sich wie selten ein Staatsmann erfreut hatte, in das Privat- 
leben mit hinüber, und nie ist in Sachsen sein Name anders 
als mit höchster Dankbarkeit genannt worden 1). 
Lindenau's Sturz bedeutete den Triumph der Reaction; 
v. Könneritz trat an die Spitze des Ministeriums ½) mit der 
ausgesprochenen Absicht, der anschwellenden Fluth revolutionärer 
Ideen einen unübersteiglichen Damm entgegenzusetzen. Wie 
aufrichtig loyal dres Volkes Gesinnung sei, mochte der herzliche 
Empfang lehren, der allgemein dem Könige bei seiner Rückkehr 
aus England zu Theil wurde, wo er der Königin Victoria 
persönlich für den verliehenen Hosenbandorden seinen Dank 
abgestattet hatte; aber der reactionäre Umschlag in Preußen 
machte sich nun einmal auch in Sachsen mehr und mehr gel- 
tend. Das alte Vertrauen war einer argwöhnischen Gereizt- 
1) Er starb 21. Mai 1853 auf seinem Gute Polhof im Alten- 
burzischen. " 
2) Dasselbe bestand nunmehr aus: v. Könneritz, Justiz und Aus- 
wärtiges; E. G. v. Nostitz und Jänkendorf, nach dessen Austritt 
Sept. 1844 (sl. 1858) J. P. v. Falkenstein, Inneres; G. v. Nostitz- 
Wallwit, seit 1846 C. F. G. v. Oppell, Krieg; v. Zeschau, 
Finanzen; E. v. Wietersheim. Cultus und öffentlicher Unterricht.
	        
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